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Ist der Treaty Override des § 20 Abs. 1 AStG (noch) unionsrechtskonform? Zur Beantwortung dieser Frage untersucht der Autor das Missbrauchskonzept des Europäischen Steuerrechts. Ausgangspunkt ist die Frage welche Bedeutung dem Treaty Override der Hinzurechnungsbesteuerung zukommt, wenn durch das flächendeckende DBA-Netz innerhalb der EU und der veränderten europäischen Rechtslage die Ausübung der Besteuerungsrechte gesichert ist. Dafür ordnet die Arbeit die Hinzurechnungsbesteuerung in das Europäische Steuerrecht ein, grenzt die §§ 7 ff. AStG n.F. von der allgemeinen Missbrauchsabwehrregel des…mehr

Produktbeschreibung
Ist der Treaty Override des § 20 Abs. 1 AStG (noch) unionsrechtskonform? Zur Beantwortung dieser Frage untersucht der Autor das Missbrauchskonzept des Europäischen Steuerrechts. Ausgangspunkt ist die Frage welche Bedeutung dem Treaty Override der Hinzurechnungsbesteuerung zukommt, wenn durch das flächendeckende DBA-Netz innerhalb der EU und der veränderten europäischen Rechtslage die Ausübung der Besteuerungsrechte gesichert ist. Dafür ordnet die Arbeit die Hinzurechnungsbesteuerung in das Europäische Steuerrecht ein, grenzt die §§ 7 ff. AStG n.F. von der allgemeinen Missbrauchsabwehrregel des § 42 AO ab und stellt die Widersprüche dar, die der Treaty Override bei Sachverhalten mit DBA-Bezug hervorruft. Der abschließende Teil widmet sich hauptsächlich der systematischen Aufarbeitung der EU-rechtlichen Kriterien für die Missbrauchsabwehr. Die Betrachtung führt zu dem Ergebnis, dass die Hinzurechnungsbesteuerung gegen die unionsrechtlich geprägte Verlässlichkeit und Systemoffenheitder Nationalstaaten im Kampf gegen Steuermissbrauch verstößt.
Autorenporträt
Kevin Joder studierte Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Januar 2018 vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg ab. Im Anschluss daran verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Steuerrecht an der Universität Konstanz). Während dieser Zeit war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Georg Jochum am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Steuerrecht und Recht der Regulierung an der Zeppelin Universität tätig. Im Oktober 2021 wurde Kevin Joder an der Universität Konstanz promoviert. Seit Abschluss seines juristischen Vorbereitungsdienstes am Oberlandesgericht Stuttgart mit Stationen in Ravensburg, Konstanz und Bonn im Jahr 2023 ist er Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Steuerstrafrecht in einer spezialisierten Kanzlei in Stuttgart und Bonn.