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Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, Art. 33 Abs. 2 GG. Jedoch werden Ämter von politischen Beamten, von kommunalen Wahlbeamten und auch von Richtern der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach anderen bzw. weiteren, insbesondere politischen Kriterien vergeben. Dabei zeigen nicht nur rechtliche Untersuchungen, sondern auch verwaltungs- und sozialwissenschaftliche Studien, welche negativen Auswirkungen eine nur beschränkte bzw. modifizierte Bestenauslese zeitigt. Diesen Beeinträchtigungen werden politische…mehr

Produktbeschreibung
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, Art. 33 Abs. 2 GG. Jedoch werden Ämter von politischen Beamten, von kommunalen Wahlbeamten und auch von Richtern der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach anderen bzw. weiteren, insbesondere politischen Kriterien vergeben. Dabei zeigen nicht nur rechtliche Untersuchungen, sondern auch verwaltungs- und sozialwissenschaftliche Studien, welche negativen Auswirkungen eine nur beschränkte bzw. modifizierte Bestenauslese zeitigt. Diesen Beeinträchtigungen werden politische Erforderlichkeiten gegenübergestellt und auf ihre verfassungsrechtliche Tragfähigkeit untersucht. Auf Grundlage der so gefundenen Ordnungskriterien erfolgt die rechtssichere Einordnung der behandelten Amtsposten gemäß ihren staatsorganisatorischen Funktionen.
Rezensionen
»Die Arbeit des Verfassers Yasin ist flüssig und kenntnisreich geschrieben. Sie legt den Finger erkennbar in die Wunde des Leistungsprinzips und stellt die Risiken politischer Einflussnahme auf hohe Ämter in gelungener Weise dar. Schon aus diesem Grund verdient sie Beachtung. Auch wenn seine Verbesserungsvorschläge nicht allenthalben auf Gegenliebe stoßen werden, so sind interessante Denkansätze zu finden, die es wert sind, in den gesetzgeberischen Blick genommen zu werden.[...] Wünschenswert und verfassungsrechtlich geboten erscheint, dass zumindest einige der Reformvorschläge des Verfassers Eingang in die Gesetzgebung finden werden.« Prof. Dr. Lars Oliver Michaelis, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 6/2022