Das Strafbefehlsverfahren ist ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung für die Strafrechtspraxis ein Stiefkind der modernen Strafrechtswissenschaft. Initiiert durch die Diskussion um das StVÄG 1987 sucht daher vorliegende Studie dieses Verfahrens und seine historischen Grundlagen sowie vorhandene verfahrenstheoretische Erklärungsmuster unter dem Blickwinkel eines schriftlichen Strafverfahrens kritisch zu reflektieren. Hierbei zeigt sich, daß das Strafbefehlsverfahren trotz aller Reformen faktisch ein Strafverfahren in der Hand der Staatsanwaltschaft geblieben ist, die aufgrund des polizeilich vorstrukturierten Materials eine Verdachtsentscheidung über Tat und Rechtsfolgen trifft. Wie demgegenüber ein Modell des Strafbefehlsverfahrens aussehen kann, das ohne rechtsstaatlich bedenkliche Verfahrensstrukturen wie nur nachträgliches rechtliches Gehör, die Bindung des Richters an den Strafbefehlsantrag und den Verzicht auf Entscheidungsgründe auskommt und dennoch praktisch ist, wird abschließend de lege ferenda entwickelt.