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Das Strafbefehlsverfahren ist ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung für die Strafrechtspraxis ein Stiefkind der modernen Strafrechtswissenschaft. Initiiert durch die Diskussion um das StVÄG 1987 sucht daher vorliegende Studie dieses Verfahrens und seine historischen Grundlagen sowie vorhandene verfahrenstheoretische Erklärungsmuster unter dem Blickwinkel eines schriftlichen Strafverfahrens kritisch zu reflektieren. Hierbei zeigt sich, daß das Strafbefehlsverfahren trotz aller Reformen faktisch ein Strafverfahren in der Hand der Staatsanwaltschaft geblieben ist, die aufgrund des polizeilich…mehr

Produktbeschreibung
Das Strafbefehlsverfahren ist ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung für die Strafrechtspraxis ein Stiefkind der modernen Strafrechtswissenschaft. Initiiert durch die Diskussion um das StVÄG 1987 sucht daher vorliegende Studie dieses Verfahrens und seine historischen Grundlagen sowie vorhandene verfahrenstheoretische Erklärungsmuster unter dem Blickwinkel eines schriftlichen Strafverfahrens kritisch zu reflektieren. Hierbei zeigt sich, daß das Strafbefehlsverfahren trotz aller Reformen faktisch ein Strafverfahren in der Hand der Staatsanwaltschaft geblieben ist, die aufgrund des polizeilich vorstrukturierten Materials eine Verdachtsentscheidung über Tat und Rechtsfolgen trifft. Wie demgegenüber ein Modell des Strafbefehlsverfahrens aussehen kann, das ohne rechtsstaatlich bedenkliche Verfahrensstrukturen wie nur nachträgliches rechtliches Gehör, die Bindung des Richters an den Strafbefehlsantrag und den Verzicht auf Entscheidungsgründe auskommt und dennoch praktisch ist, wird abschließend de lege ferenda entwickelt.
Autorenporträt
Der Autor: Klaus Jochen Müller wurde 1957 in Frankfurt geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1976 bis 1982 an der Universität Frankfurt/M. und dem 1. juristischen Staatsexamen 1983 war er bis 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften (Lehrstuhl Prof. Geerds). Nach dem Referendariat bei den Landgerichten Darmstadt und Frankfurt legte er 1990 sein 2. juristisches Staatsexamen ab. Seit 1990 ist er Richter beim Landgericht Frankfurt und Amtsgericht Usingen.