Die unbeschränkte Haftung für Ansprüche aus privatrechtlichen Verträgen ist gewissermaßen das komplementäre Element der Privatautonomie: Die Freiheit schließt das Scheitern und damit auch die Möglichkeit zur Ver- und Überschuldung mit ein. Ist ein Schuldner nicht mehr fähig, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, ist der Weg zu weitreichenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und einer ständigen Pfändung des Arbeitseinkommens oft vorgezeichnet. Für den Schuldner bedeutet das ein dauerhaftes Leben am Rande des Existenzminimums, so daß er häufig jeden Anreiz zur Erwerbstätigkeit verliert. Die Abhandlung geht der Frage nach, ob die vorhandenen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften Schuldner ausreichend vor den Folgen der Überschuldung schützen und inwieweit dieser Schutz durch die neue Insolvenzordnung verbessert wird. Insbesondere geht es um die Frage, inwieweit das (Gesamt-)Vollstreckungsrecht das materielle Recht in seiner Ordnungsaufgabe entlastet.