Die im 20. Jahrhundert im Namen von Staaten und politischen Ideologien begangenen Verbrechen haben in der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart zu einer weltweiten Anerkennung von Menschenrechten geführt: Seit der »Deklaration der Menschenrechte« durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 sind die Menschenrechte zum Bestandteil von zahlreichen Verfassungen von Einzelstaaten erklärt und zum Inhalt vieler völkerrechtlicher Vereinbarungen gemacht worden. Doch gerade diese Entwicklung wirft eine Reihe neuer Fragen auf und läßt Probleme hervortreten, die im bisherigen Diskurs über Status und Gehalt der Menschenrechte noch nicht gelöst werden konnten: In welchem Sinn gelten die Menschenrechte weltweit, oder ist ihre normative Geltung an eine bestimmte Kultur und Gesellschaftsform gebunden? Sind Menschenrechte »vorpositive« Rechtsnormen, oder koinzidieren sie mit den »Grundrechten« einer Verfassung? Wer ist der Autor von weltweiten Menschenrechten? Können Strukturen weltweiter Politikauf Grundsätze aufbauen, die den Menschenrechten zu entnehmen sind?