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Die Kenntnis von Tatsachen spielt in verschiedenen Tatbeständen des Zivilrechts eine herausragende Rolle. Anstelle der bisherigen Zurechnungslehren, die das Wissen juristischer Personen unter Berücksichtigung der Natur der juristischen Person beurteilten, versucht die vorliegende Arbeit, die Zurechnung von Wissen an juristische Personen unter Zuhilfenahme der Wissensverantwortung zu bewerkstelligen. Wissen kann für den Wissensträger auch zu einer Belastung werden. Es stellt sich daher die Frage, wie ein Rechtssubjekt den Zustand des Nichtwissens möglichst lange aufrechterhalten kann oder unter…mehr

Produktbeschreibung
Die Kenntnis von Tatsachen spielt in verschiedenen Tatbeständen des Zivilrechts eine herausragende Rolle. Anstelle der bisherigen Zurechnungslehren, die das Wissen juristischer Personen unter Berücksichtigung der Natur der juristischen Person beurteilten, versucht die vorliegende Arbeit, die Zurechnung von Wissen an juristische Personen unter Zuhilfenahme der Wissensverantwortung zu bewerkstelligen. Wissen kann für den Wissensträger auch zu einer Belastung werden. Es stellt sich daher die Frage, wie ein Rechtssubjekt den Zustand des Nichtwissens möglichst lange aufrechterhalten kann oder unter welchen Umständen die Berufung auf ein Vergessen gestattet ist, nachdem ihm einmal schädliches Wissen zugerechnet worden ist. Diese Arbeit versucht, ausgehend davon, dass Wissen eine Summe von verarbeiteten und gespeicherten Sinnesreizen ist, Ansätze aufzuzeigen, welche die Entstehung von unerwünschtem Wissen verhindern und Kriterien dafür zu erarbeiten, wann Informationen aus rechtlicher Sicht in Vergessenheit geraten.
Autorenporträt
Der Autor studierte an den Universitäten Basel und Neuchâtel Jurisprudenz (1994 - 1999) und promovierte 2001 an der Universität Basel (summa cum laude).