Wie werden Zahlen - die typischerweise naturwissenschaftlicher Rationalität bzw. entsprechenden Rationalitätserwartungen unterliegen - im Kontext des Verfassungsrechts mit seiner spezifisch geisteswissenschaftlichen Eigenrationalität verwendet und generiert? Die Arbeit untersucht die Zahlenverwendung im Verfassungstext und setzt sich im Schwerpunkt mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in denen es unbestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben zu Zahlen konkretisiert (sog. Quantifizierungen). Aus der verfassungsrechtlichen Innensicht stellt sich die Frage nach deren Methodengerechtigkeit und der Wahrung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des parlamentarischen Gesetzgebers. Die Arbeit entwickelt eine Typologie verfassungsgerichtlicher Quantifizierungen, erarbeitet verfassungsrechtliche Maßstäbe und zeigt auf, inwieweit verfassungsrechtlich un-/problematische Fälle unterschieden werden können.
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»Wie bereits diese kurze Skizze zeigt, handelt es sich um eine ausgesprochen vielschichtige und gedankenreiche Untersuchung. Sowohl der sachlich-differenzierte Zugriff als auch die angebotenen Lösungsansätze überzeugen. Die Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zu einem grundsätzlichen Problemkreis der verfassungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Methodik und sollte in der künftigen Behandlung dieser Fragen unbedingt Berücksichtigung finden.« Dr. Boas Kümper, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 5/2018
»Eine bemerkenswerte Untersuchung, die auch für den kommunalen Bereich von Interesse ist, da es bei kommunalen Finanzausstattungsfragen insbesondere mit Blick auf finanzielle Mindestausstattung der Kommunen auch um Quantifizierungsfragen geht, wie wir spätestens seit den Vorschlägen von Schoch/Wieland zur Sicherung der finanziellen Mindestausstattung wissen.« Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, in: Der Landkreis, 11/2016
»Eine bemerkenswerte Untersuchung, die auch für den kommunalen Bereich von Interesse ist, da es bei kommunalen Finanzausstattungsfragen insbesondere mit Blick auf finanzielle Mindestausstattung der Kommunen auch um Quantifizierungsfragen geht, wie wir spätestens seit den Vorschlägen von Schoch/Wieland zur Sicherung der finanziellen Mindestausstattung wissen.« Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, in: Der Landkreis, 11/2016