Der Naturrechtsgedanke erlebte nach 1945 eine "Renaissance". Die überwiegende Zahl wissenschaftlicher Beiträge setzt sich mit damaligen Diskussionen über Naturrecht innerhalb rechtsphilosophischer und kirchlicher Kreise auseinander. Aber wie stand es um die Rechtspraxis, die über konkrete Taten und Täter zu entscheiden hatte? Hannah Toprak analysiert wann, wo, mit welchen juristischen Instrumenten und mit welchen Folgen man sich bei der Aburteilung von NS-Verbrechen auf Argumente des Naturrechts stützte. Umfassend berücksichtigt sie hierbei den historischen, rechtsdogmatischen und philosophischen Kontext. Die Autorin zeigt unter Einbeziehung von rund 200 einschlägigen Entscheidungen auf, dass die Zwecke, Effekte und Gründe der Heranziehung des Arguments vielseitig und konträr, überwiegend aber ernüchternd bis erschütternd sind.