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Das Thema Zweitwohnsitz wurde mit dem EU-Beitritt, der im Sinne des freien Kapitalverkehrs einen Kauf von Immobilien in der gesamten EU möglich machte, nicht einfacher. Präsente Schlagworte wie: Ausverkauf der Heimat im ländlichen Raum und Leerstandproblematik von tausenden Wohnungen in der Stadt prägen das Bild der Medien. Was kann man dagegen tun?Welchen Zweck verfolgt der Kauf einer Liegenschaft? Kapitalanlage, eigene Wohnzwecke, Vermietung, Wertsicherung?In der Fallstudie kauft ein EU-Bürger eine Liegenschaft in Österreich, mit der Absicht, diese als Hauptwohnsitz zu nutzen. Auf Grund…mehr

Produktbeschreibung
Das Thema Zweitwohnsitz wurde mit dem EU-Beitritt, der im Sinne des freien Kapitalverkehrs einen Kauf von Immobilien in der gesamten EU möglich machte, nicht einfacher. Präsente Schlagworte wie: Ausverkauf der Heimat im ländlichen Raum und Leerstandproblematik von tausenden Wohnungen in der Stadt prägen das Bild der Medien. Was kann man dagegen tun?Welchen Zweck verfolgt der Kauf einer Liegenschaft? Kapitalanlage, eigene Wohnzwecke, Vermietung, Wertsicherung?In der Fallstudie kauft ein EU-Bürger eine Liegenschaft in Österreich, mit der Absicht, diese als Hauptwohnsitz zu nutzen. Auf Grund einer Änderung seiner persönlichen Bedürfnisse kann er die Immobilie nur mehr als Nebenwohnsitz verwenden. Ist dies möglich? Mit welchen rechtlichen Konsequenzen kann und muss der Käufer rechnen? Exekution? Kann er seine Immobilie einfach Leerstehen lassen? Handelt es sich um ein Scheingeschäft? Welche Gerichtsurteile gibt es dazu?Wie verhält sich die Gemeinde bzw. Stadt?
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Autorenporträt
Abfalterer, HannesHannes Abfalterer, MBA, geb. 1972, verheiratet, Vater von zwei Kindern, entstammt einer Unternehmerfamilie aus dem Pinzgau. Er beschäftigt sich bereits seit zwei Jahrzehnten intensiv mit dem Thema Immobilien und Zweitwohnsitze.Beruflich leitet er mit Herz und Seele die Immobilienabteilung einer namhaften Bank und bezeichnet sich selbst als "Immobilienbanker". Seine Defensio zum MBA legte er im Juni 2019 zu dem Thema "Zweitwohnsitz" ab.