Die unions- und völkerrechtlichen Einflüsse auf das nationale Arbeitsrecht sind erheblich. Dies gilt insbesondere für die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Arbeit widmet sich der Frage, welche konkreten Anforderungen die UN-Behindertenrechtskonvention und die Richtlinie 2000/78/EG an den Kündigungsschutz von Menschen mit Behinderungen stellen. Die nationale Rechtslage wird anhand des herausgearbeiteten Maßstabs überprüft und schließlich analysiert, inwiefern der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben umgesetzt hat oder inwieweit noch Handlungsbedarf besteht. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Auseinandersetzung mit dem antidiskriminierungsrechtlichen Behinderungsbegriff, der sich zu einem der schillerndsten unbestimmten Rechtsbegriffe in der Rechtsordnung entwickelt hat. Dabei werden rechtswissenschaftliche Ansätze kritisch auf ihre interdisziplinäre Anschlussfähigkeit untersucht.
Die Arbeit widmet sich der Frage, welche konkreten Anforderungen die UN-Behindertenrechtskonvention und die Richtlinie 2000/78/EG an den Kündigungsschutz von Menschen mit Behinderungen stellen. Die nationale Rechtslage wird anhand des herausgearbeiteten Maßstabs überprüft und schließlich analysiert, inwiefern der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben umgesetzt hat oder inwieweit noch Handlungsbedarf besteht. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Auseinandersetzung mit dem antidiskriminierungsrechtlichen Behinderungsbegriff, der sich zu einem der schillerndsten unbestimmten Rechtsbegriffe in der Rechtsordnung entwickelt hat. Dabei werden rechtswissenschaftliche Ansätze kritisch auf ihre interdisziplinäre Anschlussfähigkeit untersucht.
»Das Werk von Bechtolf beleuchtet die nationalen Regelungen zum Kündigungsschutz für behinderte Menschen umfassend und kritisch und stellt sie in einen Gesamtzusammenhang mit europarechtlichen Vorgaben. Die Arbeit ist logisch aufgebaut und führt den Leser schrittweise und verständlich an die Problematik heran. Der Autor deckt Schwachstellen und Divergenzen auf, die es im Sinne der Inklusion und Gleichstellung
behinderter Menschen zu beheben gilt. Diese konstruktive Arbeit kann jedem, der sich mit den Fragen der Weiterentwicklung unseres nationalen Rechts beschäftigt, unbedingt empfohlen werde.« Eva Jäger-Kuhlmann, in: Behindertenrecht, 1/2020
behinderter Menschen zu beheben gilt. Diese konstruktive Arbeit kann jedem, der sich mit den Fragen der Weiterentwicklung unseres nationalen Rechts beschäftigt, unbedingt empfohlen werde.« Eva Jäger-Kuhlmann, in: Behindertenrecht, 1/2020