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Hans Christian Kespe behandelt die aktuellen Probleme im Bereich der Auslegung sowie der Anwendung von § 46a StGB und führt diese unter kritischer Würdigung bereits vorliegender Stellungnahmen der Rechtsprechung sowie der Literatur eigenständigen Lösungen zu.
Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beantwortung der Frage, ob der Anwendungsbereich von § 46a StGB im Hinblick auf Wortlaut und Sinn der Vorschrift bestimmten Einschränkungen unterliegt. Weitere zentrale Themen sind die inhaltliche Bestimmung der an die Leistungen eines Straftäters im Rahmen seiner Bemühungen um den…mehr

Produktbeschreibung
Hans Christian Kespe behandelt die aktuellen Probleme im Bereich der Auslegung sowie der Anwendung von § 46a StGB und führt diese unter kritischer Würdigung bereits vorliegender Stellungnahmen der Rechtsprechung sowie der Literatur eigenständigen Lösungen zu.

Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beantwortung der Frage, ob der Anwendungsbereich von § 46a StGB im Hinblick auf Wortlaut und Sinn der Vorschrift bestimmten Einschränkungen unterliegt. Weitere zentrale Themen sind die inhaltliche Bestimmung der an die Leistungen eines Straftäters im Rahmen seiner Bemühungen um den Täter-Opfer-Ausgleich und die (Schadens-)Wiedergutmachung zu knüpfenden Anforderungen sowie die Beantwortung der Frage, nach welchen Kriterien die unterschiedlichen Rechtsfolgen des § 46a StGB ("Absehen von Strafe", "Strafrahmenverschiebung") zur Anwendung gelangen. Daneben erfolgt eine Klärung des Verhältnisses der Vorschrift zu etwaig "konkurrierenden" Regelungen.

Im letzten Teil der Arbeit geht der Verfasser auf der Grundlage der zuvor erzielten Ergebnisse der höchst umstrittenen Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen § 46a StGB auf Fälle der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) anwendbar ist.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Der 1965 in Velbert geborene Autor war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Freien Universität Berlin sowie anschließendem Referendariat in Berlin unter anderem als Rechtsanwalt tätig. Nach seinem Eintritt in die Steuerverwaltung des Landes Brandenburg im Jahr 2002 war er in verschiedenen Bereichen als Sachgebietsleiter eingesetzt. Seit 2006 ist er Leiter einer Steuerfahndungsstelle im Land Brandenburg.