Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird der Versuch unternommen, die Reputation der altehrwürdigen HGB-Rechnungslegung aufzuwerten. Dies möchte das BilMoG erreichen, indem es sich an die IFRS-Rechnungslegung annähert. Die Deregulierung bezieht sich sowohl auf die einzelnen Entlastungen für einzelkaufmännische Kleinstunternehmen als auch auf die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit. Bisher war es vielen Unternehmen möglich - mit Ausnahme der Konzerngesellschaften - eine Einheitsbilanz aufzustellen. Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz waren durch deren Konnexität und durch die damals noch bestehende umgekehrte Maßgeblichkeit nicht derart hoch. Für die Rechnungslegung gibt es nicht nur Neuerungen bei den einzelnen Bilanzpositionen durch das BilMoG, sondern auch bei den bisher kaum praxisrelevanten latenten Steuern. Der Gesetzgeber hat die Anwendung des §§ 274 und 306 HGB der latenten Steuern neu gestaltet. Bedingt durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit entstehen gegenüber den bisherigen Regelungen deutlich häufiger Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanzen. Daraus folgt eine deutlich höhere Relevanz latenter Steuern.
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