Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes. Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung…mehr
Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes.
Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung ermitteln läßt. Aufgrund eines Feststellungsantrags könne die Verwaltung auch befugt sein, eine der Rechtsauffassung des Antragstellers widersprechende Feststellung zu treffen. Nicht aus § 43 VwGO, sondern §§ 22, 40 VwVfG ergebe sich, wann eine Behörde auf Antrag zum Erlaß eines Feststellungsbescheids befugt und ggf. verpflichtet sei.
aus dem Inhalt: 1. Teil: Einführung und Problemaufriß - 2. Teil: Tatbestandsmerkmal, Rechtsfolgen und Funktionen der "Regelung" bei gestaltenden, feststellenden und befehlenden Verwaltungsakten: Die gebräuchlichen Definitionen und ihre Kritik - Die Unterscheidung zwischen gestaltenden und feststellenden Regelungen - Der befehlende Verwaltungsakt - Verwaltungsakte mit unterschiedlichen Regelungselementen - Der feststellende Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid - Feststellende und gestaltende Verwaltungsakte als Mittel des Gesetzgebers - Rechtsgrund und Grenzen der Verbindlichkeit von Verwaltungsakten - 3. Teil: Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Untersuchung behördlicher Regelungskompetenzen: Artikel 92 GG - Der Vorrang des Gesetzes - Der Vorbehalt des Gesetzes - 4. Teil: Grundpositionen und Fallgruppen im Streit um die Befugnis zur Regelung durch Verwaltungsakt - 5. Teil: Die Eingriffswirkungenkonkretisierender Verfügungen und belastender Feststellungsbescheide: Die Merkmale des Eingriffstatbestandes - Der Eingriff in das von der Regelung betroffene Grundrecht - Die Anfechtungslast als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit - Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - Die verjährungsunterbrechende Wirkung - Die konkretisierende Verfügung als Vollstreckungstitel - 6. Teil: Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für konkretisierende Verfügungen und belastende Feststellungsbescheide: Materielle Rechtsnormen, Aufgaben und Befugnisse im Perspektivenwechsel - Eingriffe durch Pflichtnormen oder aufgrund von Kompetenznormen - Der Verwaltungsakt im System der Gewaltenteilung des GG - Ermächtigung nur bei Aufgaben- und Befugniszuweisung - Kompetenz und Zuständigkeit - Annexzuständigkeit - Vorrang der gesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung - Vorrang künftiger Gesetze - 7. Teil: Regelungskompetenz ohne ausdrückliche Ermächtigung?
aus dem Inhalt: 1. Teil: Einführung und Problemaufriß - 2. Teil: Tatbestandsmerkmal, Rechtsfolgen und Funktionen der "Regelung" bei gestaltenden, feststellenden und befehlenden Verwaltungsakten: Die gebräuchlichen Definitionen und ihre Kritik - Die Unterscheidung zwischen gestaltenden und feststellenden Regelungen - Der befehlende Verwaltungsakt - Verwaltungsakte mit unterschiedlichen Regelungselementen - Der feststellende Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid - Feststellende und gestaltende Verwaltungsakte als Mittel des Gesetzgebers - Rechtsgrund und Grenzen der Verbindlichkeit von Verwaltungsakten - 3. Teil: Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Untersuchung behördlicher Regelungskompetenzen: Artikel 92 GG - Der Vorrang des Gesetzes - Der Vorbehalt des Gesetzes - 4. Teil: Grundpositionen und Fallgruppen im Streit um die Befugnis zur Regelung durch Verwaltungsakt - 5. Teil: Die Eingriffswirkungenkonkretisierender Verfügungen und belastender Feststellungsbescheide: Die Merkmale des Eingriffstatbestandes - Der Eingriff in das von der Regelung betroffene Grundrecht - Die Anfechtungslast als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit - Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - Die verjährungsunterbrechende Wirkung - Die konkretisierende Verfügung als Vollstreckungstitel - 6. Teil: Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für konkretisierende Verfügungen und belastende Feststellungsbescheide: Materielle Rechtsnormen, Aufgaben und Befugnisse im Perspektivenwechsel - Eingriffe durch Pflichtnormen oder aufgrund von Kompetenznormen - Der Verwaltungsakt im System der Gewaltenteilung des GG - Ermächtigung nur bei Aufgaben- und Befugniszuweisung - Kompetenz und Zuständigkeit - Annexzuständigkeit - Vorrang der gesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung - Vorrang künftiger Gesetze - 7. Teil: Regelungskompetenz ohne ausdrückliche Ermächtigung?
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