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Behindert antiquiertes, nationales Recht die Einführung grenzüberschreitender Telemedizin-Anwendungen zum Nachteil der Patienten? Zwei praxisrelevanten Themenkomplexen widmet sich diese Arbeit: Ärztliche Berufserlaubnis und anwendbares Haftungsrecht. Bedarf der international tätige Telemediziner in jedem Staat, in welchem er Patienten seine Dienstleistungen anbietet, einer zusätzlichen Berufszulassung? Hemmt damit die dem Schutze des Patienten dienende Erlaubnispflicht ärztlicher Tätigkeit den vereinfachten Zugriff auf weltweit verfügbares Expertenwissen? Darf ein Telemediziner, welcher in die…mehr

Produktbeschreibung
Behindert antiquiertes, nationales Recht die Einführung grenzüberschreitender Telemedizin-Anwendungen zum Nachteil der Patienten? Zwei praxisrelevanten Themenkomplexen widmet sich diese Arbeit: Ärztliche Berufserlaubnis und anwendbares Haftungsrecht. Bedarf der international tätige Telemediziner in jedem Staat, in welchem er Patienten seine Dienstleistungen anbietet, einer zusätzlichen Berufszulassung? Hemmt damit die dem Schutze des Patienten dienende Erlaubnispflicht ärztlicher Tätigkeit den vereinfachten Zugriff auf weltweit verfügbares Expertenwissen? Darf ein Telemediziner, welcher in die Behandlung eines ausländischen Patienten involviert ist, auf die Geltung des ihm vertrauten Niederlassungsrechtes und Sorgfaltsmaßstabes bauen? Zeichnen damit im Falle der grenzüberschreitenden horizontalen Arbeitsteilung die beteiligten Ärzte nach unterschiedlichen Rechtsordnungen verantwortlich? Und wo muß der international behandelnde Arzt befürchten, gerichtspflichtig zu sein? Antwortengibt das vorliegende Buch mit einer Fokussierung auf US-amerikanisches, deutsches und europäisches Kollisionsrecht.
Autorenporträt
Der Autor: Hartmut Schädlich, geboren 1974 in Dresden. Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden und der Université de Genève. Erstes Juristisches Staatsexamen im Januar 1998. Anschließend Mitarbeit an Prof. Hays Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Ausländisches sowie Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der TU Dresden. Es folgten Tätigkeiten beim Außenwirtschaftsverband Afrika-Verein e.V. und der Afrika-Verein Business Development GmbH in Hamburg sowie bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Tunis. Durch Sächsisches Landesstipendium geförderte Promotion im November 2002. Seither Rechtsreferendar am Landgericht Dresden.