Nach der 6. EG-Richtlinie stellt die Umsatzsteuerbefreiung für die primären Banktransaktionen im Kredit-, Einlagen- und Wertpapiergeschäft eine EU-typische Lösung dar, die sehr problematisch ist: Sowohl bei rein innerstaatlichen als auch bei EU-grenzüberschreitenden Finanzumsätzen entstehen nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge, die Unternehmer als "heimliche" Umsatzsteuer belasten können. Zur Abwendung der Systemwidrigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen auf nationaler und internationaler Ebene werden hier zwei (entgegengesetzte) Vorschläge untersucht: 1. die Vollbesteuerung der Finanzdienstleistungen bei Aufhebung der Steuerfreiheit durch sog. Cash-flow-Besteuerung mit TCA - eine Studie im Auftrag der EU-Kommission, 2. die sog. Nullsatzbesteuerung. Anhand der anerkannten (Belastungs-) Konzeption der Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer wird aufgezeigt, welchem der beiden Vorschläge für typische Finanzdienstleistungen eindeutig der Vorzug zu geben ist.