Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat eine Zäsur im deutschen Familienrecht stattgefunden. Als oberste Handlungsmaxime sollte fortan von allen im Familienrechtssystem beschäftigten Fachkräften zuvörderst das Kindeswohl umgesetzt werden. So jedenfalls lautet bis heute die wohlklingende Theorie. Stattdessen wurden im Gesetz u.a. neue Rechtspositionen als angebliche "Rechte des Kindes" geschaffen, die bis heute fortgesetzt allein die Erweiterung von Rechten des Vaters am Kind und damit an der Lebensgestaltung der Mutter auch bei nicht oder nicht mehr bestehender Partnerschaft beinhalten. Lobbyistisch beeinflusste "Forschungsergebnisse" zum angeblichen Erfolg dieser Kindschaftsrechtsreform werden in allen Bereichen des Familienrechtssystems als Grundlage zur Entscheidungsfindung herangezogen. Unter anderem dadurch hat sich im deutschen Familienrecht eine nach totalitären Prinzipien agierende Paralleljustiz entwickelt, die zunehmend Grundprinzipien demokratischer Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechte von Frauen und Kindern grob missachtet. Ausgehend von solchen neuen "Erkenntnissen" und der hieraus entwickelten richtungsweisenden Rechtsprechung hat sich ein ebenso einseitiges wie rigoroses Handeln gegen Frauen und Kinder in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten auch in den Jugendämtern etabliert. Aktuell sollen weitere "Reformen" zur "Modernisierung" des Familienrechts auf den Weg gebracht werden, ohne dass bisher eine valide neutrale Ergebniskontrolle der bereits etablierten Änderungen seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 im Sinne einer tatsächlich besseren Umsetzung des Wohlbefindens von Kindern stattgefunden hätte.
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