Am Beispiel der GATT-Abkommen und der WTO-Übereinkommen wird die Integration von völkerrechtlichen Vereinbarungen in die Rechtsordnung der USA untersucht. Während dem Präsidenten die Vertretung des Staates auf der völkerrechtlichen Ebene obliegt, steht dem Kongreß die Regelung des Handels mit anderen Nationen zu. Das Spannungsverhältnis wird mittels der legislativen Delegation gelöst ( fast track -Verfahren). Die Uruguay Round Agreements Act (1994) bestimmt weitestgehend die innerstaatliche Wirkung der WTO-Übereinkommen. Das Gesetz läßt außerdem Raum für ihre Integration in die innerstaatliche Rechtsordnung. Beleuchtet werden Fragen der innerstaatlichen Geltung einschließlich der Proklamation und Veröffentlichung, der unmittelbaren Anwendbarkeit und des Ranges innerhalb der Normenhierarchie. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Rechtsprechung des US Supreme Court. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben bestimmen das Verhalten der USA auch bei zukünftigen Handelsabkommen.
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