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Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die "höhere Richtigkeitsgewähr". In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begründung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, werde die Qualität der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird "der" Kammer beziehungsweise "dem" Einzelrichter die höhere "Richtigkeitsgewähr" zuerkannt? Die zivilprozessuale Betrachtungsweise bleibt bei der Beantwortung dieser Fragen ihrem "Paradigma" verhaftet…mehr

Produktbeschreibung
Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die "höhere Richtigkeitsgewähr". In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begründung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, werde die Qualität der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird "der" Kammer beziehungsweise "dem" Einzelrichter die höhere "Richtigkeitsgewähr" zuerkannt? Die zivilprozessuale Betrachtungsweise bleibt bei der Beantwortung dieser Fragen ihrem "Paradigma" verhaftet und betrachtet die Situation ausschließlich unter dem prozessualen Blickwinkel. Betrachtet man dagegen die Kammer als Gruppe, so lassen sich Aussagen über Leistungsvorteile der Kammer, aber auch des Einzelnen treffen, die zum Teil über das in der zivilprozessualen Diskussion Vorgebrachte hinausweisen, dieses zum Teil ergänzen. Diese Verbindung wird in der juristischen Diskussion jedoch selten hergestellt. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Verbindung herzustellen. Dabei zeigt sich, dass Einzelrichter und Kammer Potentiale für Justizqualität mitbringen, welche überhaupt erst noch entdeckt und entwickelt werden müssen. Leitfadengestützte Interviews mit Richtern an fünf Landgerichten bilden die empirische Basis für die Arbeit.
Autorenporträt
Die Autorin: Helia-Verena Daubach, 1973 in Aachen geboren, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit Aufenthalten in Paris und San Francisco, von 1997 bis November 1999 folgte das Referendariat, unter anderem beim Landgericht Mainz, im Sommer 1999 in San Mateo, USA, im Rahmen der Wahlstation. In den Jahren 2000 bis 2001 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie der Ruhr-Universität Bochum. Seit Januar 2002 ist Helia-Verena Daubach Richterin, zur Zeit beim Landgericht Düsseldorf.