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Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung verschiedener Abtretungsgeschäfte bei gleichzeitig fortschreitender Globalisierung erfordert eine einfach zu handhabende Kollisionsregel für internationale Sachverhalte. Art. 14 Rom-I-Verordnung bietet ein Grundgerüst, löst aber insbesondere die wichtigste Frage bezüglich der Drittwirkung der Abtretung nicht. Die europäische Kommission ist seit 2010 im Verzug, diesen Missstand zu beheben. Hendric Labonté untersucht auf Grundlage des materiellen Abtretungsrechts Deutschlands, Frankreichs und Englands sowie verschiedener bereits kodifizierter…mehr

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Produktbeschreibung
Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung verschiedener Abtretungsgeschäfte bei gleichzeitig fortschreitender Globalisierung erfordert eine einfach zu handhabende Kollisionsregel für internationale Sachverhalte. Art. 14 Rom-I-Verordnung bietet ein Grundgerüst, löst aber insbesondere die wichtigste Frage bezüglich der Drittwirkung der Abtretung nicht. Die europäische Kommission ist seit 2010 im Verzug, diesen Missstand zu beheben. Hendric Labonté untersucht auf Grundlage des materiellen Abtretungsrechts Deutschlands, Frankreichs und Englands sowie verschiedener bereits kodifizierter kollisionsrechtlicher Lösungsansätze, welchen Regelungsgehalt Art. 14 Rom-I-Verordnung de lege lata hat. Davon ausgehend schlägt er unter Berücksichtigung der unterschiedlichen berührten Interessenlagen für die Drittwirkung die Maßgeblichkeit des Forderungsstatuts vor. Die Arbeit mündet in einen entsprechenden Regelungsvorschlag de lege ferenda. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bonn; 2015 Promotion; derzeit Rechtsreferendar am LG Köln.

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