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Die Europäische Union verfolgt seit den 1960er Jahren das Ziel, durch die Harmonisierung steuerrechtlicher Vorschriften ein einheitliches level-playing-field im Binnenmarkt herzustellen. Erste umfassende Erfolge erzielte der EU-Gesetzgeber auf dem Gebiet der indirekten Steuern. Mit dem Richtlinienvorschlag aus dem Jahr 2011 beschäftigte er sich auch umfassend mit dem System direkter Steuern. Bei der Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sieht sich die EU jedoch dem Vorwurf einzelner Mitgliedstaaten ausgesetzt, dass diese Bemühungen das Subsidiaritäts- und…mehr

Produktbeschreibung
Die Europäische Union verfolgt seit den 1960er Jahren das Ziel, durch die Harmonisierung steuerrechtlicher Vorschriften ein einheitliches level-playing-field im Binnenmarkt herzustellen. Erste umfassende Erfolge erzielte der EU-Gesetzgeber auf dem Gebiet der indirekten Steuern. Mit dem Richtlinienvorschlag aus dem Jahr 2011 beschäftigte er sich auch umfassend mit dem System direkter Steuern. Bei der Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sieht sich die EU jedoch dem Vorwurf einzelner Mitgliedstaaten ausgesetzt, dass diese Bemühungen das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen würden. Anhand der Regelungen der Neuauflage der Vorschläge für eine G(k)KB aus dem Jahre 2016 werden die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sowie steuerrechtliche Problembereiche gezeigt.
Autorenporträt
Hendrik Arendt studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Steuerrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er legte das Erste Staatsexamen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ab. Am Oberlandesgericht Düsseldorf begann er den juristischen Vorbereitungsdienst.