Strafrechtliche Produktverantwortung und Zivilrecht
Zur Strafbarkeit der Mitglieder mehrköpfiger Geschäftsleitungsgremien von Wirtschaftsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafts- und allgemeinen Zivilrechts
Strafrechtliche Produktverantwortung und Zivilrecht
Zur Strafbarkeit der Mitglieder mehrköpfiger Geschäftsleitungsgremien von Wirtschaftsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafts- und allgemeinen Zivilrechts
Eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist im deutschen Strafrecht bisher nicht vorgesehen. Strafrechtlich relevant ist allein das individuelle Verhalten der einzelnen Unternehmensmitglieder. Die Feststellung strafrechtlicher Produktverantwortung knüpft dabei insbesondere an den eigentlichen Entscheidungsträgern innerhalb des Unternehmens an: Dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung. Bei einem mehrköpfigen Entscheidungsgremium ist allerdings für jedes einzelne Gremiumsmitglied der individuelle Tatbeitrag zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, daß…mehr
Eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist im deutschen Strafrecht bisher nicht vorgesehen. Strafrechtlich relevant ist allein das individuelle Verhalten der einzelnen Unternehmensmitglieder. Die Feststellung strafrechtlicher Produktverantwortung knüpft dabei insbesondere an den eigentlichen Entscheidungsträgern innerhalb des Unternehmens an: Dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung. Bei einem mehrköpfigen Entscheidungsgremium ist allerdings für jedes einzelne Gremiumsmitglied der individuelle Tatbeitrag zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Gremiumsmitglieder in ein gesellschaftsrechtliches Kollektiv eingebunden sind. Das Werk zeigt den Einfluß des Gesellschaftsrechts auf die individuelle strafrechtliche Verantwortung der Gremiumsmitglieder auf. Gleichzeitig werden durch die umfassende Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts und des allgemeinen Zivilrechts präzise Verhaltensanforderungen für die Gremiumsmitglieder aufgestellt.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Einführung.- A. Die Abgrenzung von Aktivem Tun und Unterlassen.- I. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur.- II. Stellungnahme.- III. Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen durch die Rechtsprechung im Bereich der strafrechtlichen Produktverantwortung.- IV. Kritische Würdigung der Rechtsprechung.- V. Ergebnis des Abschnittes A..- B. Die Erforderliche Rettungshandlung.- I. Die erforderliche Rettung handlung in Rechtsprechung und Literatur.- II. Die Individualisierung der erforderlichen Rettungshandlung innerhalb des Unternehmens.- III. Die Orientierung an den Handlungsalternativen einer mehrköpfigen Geschäftsleitung.- IV. Die regulären Handlungsalternativen der Mitglieder mehrköpfiger Geschäftsleitungsgremien.- V. Die Einzelhandlungsbefugnis innerhalb eines mehrköpfigen Gremiums trotz Gesamtgeschäftsführung.- VI. Die Zumutbarkeit der erforderlichen Rettungshandlung.- VII. Ergebnis des Abschnittes B..- C. Die Feststellung der Quasikausalität.- I. Die Bestimmung der Quasikausalität in Rechtsprechung und Literatur.- Il. Die Kausalitätsfeststellung unter Berücksichtigung der bisher für die Gremiumsmitglieder angenommenen Handlungsalternativen.- III. Die Kausalitätsfeststellung unter Berücksichtigung der Handlungsalternative des 744 II BGB analog.- IV. Ergebnis des Abschnittes C..- D. Die Garantenstellung der Gremiumsmitglieder.- I. Die funktionelle Zweiteilung der Garantenstellungen in der herrschenden Lehre.- II. Die Feststellung der Garantenstellung durch die Rechtsprechung im Bereich der Produktverantwortung.- III. Die Kritik der Literatur.- IV. Stellungnahme.- V. Der Ersatz des Pflichtwidrigkeitskriteriums bei der Garantenstellung aus Ingerenz durch das Kriterium des gesteigert riskanten Verhaltens.- VI. Die Garantenstellung aus Ingerenz imHinblick auf personelle Veränderungen innerhalb des Gremiums.- VII. Zwischenergebnis.- VIII. Weitere Lösungsansätze in der Literatur.- IX. Ergebnis des Abschnittes D..- E. Der Individuelle Vorsatzvorwurf.- I. Die Bestimmung des Vorstzes bei den Unterlassungsdelikten.- II. Der individuelle Vorsatzvorwurf im Fall des Unterlassens einer Warn- oder Rückrufaktion.- III. Ergebnis des Abschnittes E..- F. Der Individuelle Fahrlässigkeitsvorwurf.- I. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung.- II. Kriterien zur Feststellung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung.- III. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung im Fall des Unterlassens einer Warn- oder Rückrufaktion.- IV. Ergebnis des Abschnittes F..- Ergebnis der Untersuchung.
Einführung.- A. Die Abgrenzung von Aktivem Tun und Unterlassen.- I. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur.- II. Stellungnahme.- III. Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen durch die Rechtsprechung im Bereich der strafrechtlichen Produktverantwortung.- IV. Kritische Würdigung der Rechtsprechung.- V. Ergebnis des Abschnittes A..- B. Die Erforderliche Rettungshandlung.- I. Die erforderliche Rettung handlung in Rechtsprechung und Literatur.- II. Die Individualisierung der erforderlichen Rettungshandlung innerhalb des Unternehmens.- III. Die Orientierung an den Handlungsalternativen einer mehrköpfigen Geschäftsleitung.- IV. Die regulären Handlungsalternativen der Mitglieder mehrköpfiger Geschäftsleitungsgremien.- V. Die Einzelhandlungsbefugnis innerhalb eines mehrköpfigen Gremiums trotz Gesamtgeschäftsführung.- VI. Die Zumutbarkeit der erforderlichen Rettungshandlung.- VII. Ergebnis des Abschnittes B..- C. Die Feststellung der Quasikausalität.- I. Die Bestimmung der Quasikausalität in Rechtsprechung und Literatur.- Il. Die Kausalitätsfeststellung unter Berücksichtigung der bisher für die Gremiumsmitglieder angenommenen Handlungsalternativen.- III. Die Kausalitätsfeststellung unter Berücksichtigung der Handlungsalternative des 744 II BGB analog.- IV. Ergebnis des Abschnittes C..- D. Die Garantenstellung der Gremiumsmitglieder.- I. Die funktionelle Zweiteilung der Garantenstellungen in der herrschenden Lehre.- II. Die Feststellung der Garantenstellung durch die Rechtsprechung im Bereich der Produktverantwortung.- III. Die Kritik der Literatur.- IV. Stellungnahme.- V. Der Ersatz des Pflichtwidrigkeitskriteriums bei der Garantenstellung aus Ingerenz durch das Kriterium des gesteigert riskanten Verhaltens.- VI. Die Garantenstellung aus Ingerenz imHinblick auf personelle Veränderungen innerhalb des Gremiums.- VII. Zwischenergebnis.- VIII. Weitere Lösungsansätze in der Literatur.- IX. Ergebnis des Abschnittes D..- E. Der Individuelle Vorsatzvorwurf.- I. Die Bestimmung des Vorstzes bei den Unterlassungsdelikten.- II. Der individuelle Vorsatzvorwurf im Fall des Unterlassens einer Warn- oder Rückrufaktion.- III. Ergebnis des Abschnittes E..- F. Der Individuelle Fahrlässigkeitsvorwurf.- I. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung.- II. Kriterien zur Feststellung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung.- III. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung im Fall des Unterlassens einer Warn- oder Rückrufaktion.- IV. Ergebnis des Abschnittes F..- Ergebnis der Untersuchung.
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