Diese Arbeit untersucht die Erfolgsortbestimmung bei reinen Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Der Erfolgsort entscheidet darüber, wo der durch eine unerlaubte Handlung mit Auslandsberührung Geschädigte Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen kann und nach welchem materiellen Deliktsrecht diese Ansprüche beurteilt werden. Hauptfragestellung ist, ob in den untersuchten Fallgruppen der Erfolgsort als der Ort, an dem die Rechtsgutsverletzung eingetreten ist, definiert werden kann. Bei der Erfolgsortbestimmung besteht zudem die Notwendigkeit, die Anzahl möglicher…mehr
Diese Arbeit untersucht die Erfolgsortbestimmung bei reinen Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Der Erfolgsort entscheidet darüber, wo der durch eine unerlaubte Handlung mit Auslandsberührung Geschädigte Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen kann und nach welchem materiellen Deliktsrecht diese Ansprüche beurteilt werden. Hauptfragestellung ist, ob in den untersuchten Fallgruppen der Erfolgsort als der Ort, an dem die Rechtsgutsverletzung eingetreten ist, definiert werden kann. Bei der Erfolgsortbestimmung besteht zudem die Notwendigkeit, die Anzahl möglicher Erfolgsorte nicht ausufern zu lassen. Neben der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) werden in dieser Untersuchung auch die Brüssel-I- und die Rom-II-Verordnung betrachtet.
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Schriften zum Wirtschafts- und Medienrecht, Steuerrecht und Zivilprozeßrecht 47
Henning Dehnert, geboren 1980 in Northeim; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Siena; Referendariat am Landgericht Kassel; seit 2009 in der Konzernrechtsabteilung eines DAX-Unternehmens tätig.
Inhaltsangabe
Inhalt: Die Bestimmung des Erfolgsortes bei unerlaubten Handlungen mit Auslandsberührung in EGBGB, ZPO, Brüssel-I-VO und Rom-II-VO - Untersuchte Fallgruppen - Reine Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Begrenzung der Anzahl von Erfolgsorten durch das Erfordernis der Vorhersehbarkeit - Untersuchung der Mosaikbetrachtung und des Herkunftslandprinzips.
Inhalt: Die Bestimmung des Erfolgsortes bei unerlaubten Handlungen mit Auslandsberührung in EGBGB, ZPO, Brüssel-I-VO und Rom-II-VO - Untersuchte Fallgruppen - Reine Vermögensschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Begrenzung der Anzahl von Erfolgsorten durch das Erfordernis der Vorhersehbarkeit - Untersuchung der Mosaikbetrachtung und des Herkunftslandprinzips.
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