Der Ratgeber geht auf die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ein; darunter: die besonderen Gestaltungsformen sowie der Arbeitsvertrag mit besonderen Personengruppen. Er beschäftigt sich mit den unbefristeten und schwerpunktmäßig auch mit den befristeten Arbeitsverträgen. Die Änderungen durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sind berücksichtigt.
Mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das zum 1.1.2001 in Kraft getreten ist, ist das Recht der befristeten Arbeitsverträge erstmals gesetzlich umfassend geregelt worden. Der Ratgeber erläutert die gesetzliche Neuregelung vor allem mit Hilfe von Fallbeispielen. Anhand dieser Beispiele werden Inhalt und Grenzen der im Gesetz genannten Sachbefristungsgründe aufgezeigt. Behandelt wird auch die eingeschränkte Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund nach neuem Recht. In weiteren Kapiteln werden die Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte behandelt. Es wird gezeigt, wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Überprüfung von befristeten Verträgen im arbeitsgerichtlichen Verfahren erreichen können.
Mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das zum 1.1.2001 in Kraft getreten ist, ist das Recht der befristeten Arbeitsverträge erstmals gesetzlich umfassend geregelt worden. Der Ratgeber erläutert die gesetzliche Neuregelung vor allem mit Hilfe von Fallbeispielen. Anhand dieser Beispiele werden Inhalt und Grenzen der im Gesetz genannten Sachbefristungsgründe aufgezeigt. Behandelt wird auch die eingeschränkte Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund nach neuem Recht. In weiteren Kapiteln werden die Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte behandelt. Es wird gezeigt, wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Überprüfung von befristeten Verträgen im arbeitsgerichtlichen Verfahren erreichen können.