Während die globale Konvergenz des Wettbewerbsrechts allgemein zu beobachten ist, hat die Missbrauchsaufsicht im modernen Kartellrecht in jeder Jurisdiktion ihre eigenen Besonderheiten. Die grundlegenden Inhalte der Missbrauchsvorschriften sind zwar ähnlich, aber der Adressatenkreis und die Gegenstände der Missbrauchskontrolle unterscheiden sich je nach dem sozioökonomischen Hintergrund der einzelnen Länder. Das deutsche System der relativen Marktmacht im GWB und das koreanische System der unlauteren Handelspraktiken im GMRfG, können als repräsentative Beispiele für die Ausdehnung bzw. die Erweiterung der Normadressaten und Gegenstände der Missbrauchskontrolle verstanden werden. Hyunmin Kim sucht nach einer Möglichkeit, relative Marktmacht adäquat zu erfassen, um dadurch für die Praxis im Rahmen teleologischer Auslegung eine zielgerichtete Anwendung der geltenden Vorschriften zu ermöglichen.