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Das Ermittlungsverfahren stellt heute den entscheidenden Verfahrensabschnitt dar. Fehler der Strafverfolgungsorgane und Mängel der Verteidigung können später kaum noch korrigiert werden. Eine Verteidigung, die effektiv und wirksam sein soll, muss bereits in der Phase des Verfahrens einsetzen, in der die "Würfel fallen". Eine Verteidigerbeiordnung erst im Hauptverfahren kommt zu spät, wenn wesentliche Beweiserhebungen bereits im Ermittlungsverfahren stattfanden. Aus einer am Recht auf Beweisteilhabe als Teil eines fairen Verfahrens i.V.m. dem Recht auf effektive und wirksame Verteidigung…mehr

Produktbeschreibung
Das Ermittlungsverfahren stellt heute den entscheidenden Verfahrensabschnitt dar. Fehler der Strafverfolgungsorgane und Mängel der Verteidigung können später kaum noch korrigiert werden. Eine Verteidigung, die effektiv und wirksam sein soll, muss bereits in der Phase des Verfahrens einsetzen, in der die "Würfel fallen". Eine Verteidigerbeiordnung erst im Hauptverfahren kommt zu spät, wenn wesentliche Beweiserhebungen bereits im Ermittlungsverfahren stattfanden. Aus einer am Recht auf Beweisteilhabe als Teil eines fairen Verfahrens i.V.m. dem Recht auf effektive und wirksame Verteidigung orientierten Auslegung der

140, 141 StPO ergibt sich der Anspruch des unverteidigten Beschuldigten auf Verteidigerbeiordnung bereits im Ermittlungsverfahren, wenn ein gewichtiger Tatvorwurf vorliegt und verfahrensprägende Ermittlungsmaßnahmen stattfinden, bei denen dem Beschuldigten und / oder einem Verteidiger Mitwirkungsrechte zustehen. Das betrifft insbesondere die Beschuldigtenvernehmung, die Zeugenvernehmung, die Identifizierungsgegenüberstellung, die Augenscheinseinnahme und Tatrekonstruktion sowie die Sachverständigenauswahl.
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Autorenporträt
Ines Rohne wurde 1976 in Bautzen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Dresden. Anschließend absolvierte sie das Referendariat im Landgerichtsbezirk Dresden und legte 2002 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Daneben war sie von 2000 bis 2003 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hefendehl an der Technischen Universität Dresden sowie von 2002 bis 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rogall an der Freien Universität Berlin. Seit 2006 ist sie im Justizdienst des Freistaates Sachsen und seit 2009 Staatsanwältin in Chemnitz.