Eine international ausschließliche Zuständigkeit liegt vor, wenn nur die Gerichte eines Staates unter Ausschluss der Gerichte anderer Staaten zur Entscheidung berufen sind. Dies kann einschneidende Folgen für die Parteien eines Rechtsstreits haben, etwa im Hinblick auf hierdurch provozierte zusätzliche Kosten. In diesem Buch werden neben den Zwecken, die von Normgebern durch das Instrument der ausschließlichen Zuständigkeiten verfolgt werden, ausschließliche Zuständigkeiten des deutschen autonomen sowie des europäischen Rechts dargestellt. Des Weiteren werden die Folgen ausschließlicher Zuständigkeiten für Gerichtsstandsvereinbarungen und der Zuständigkeitsbegründung durch rügelose Einlassung untersucht. Anschließend wird eine Interessenabwägung vorgenommen. Letztlich zeigt die Untersuchung, dass ausschließliche Zuständigkeiten nicht in all den Fällen erforderlich sind, in denen sie aktuell bestehen.