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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Seminar: "Aktuelle Fragen des Völkerrechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Über ein Jahr scheint die Bestürzung über das tragische Kentern von zwei Flüchtlingsbooten vor Lampedusa vom Oktober 2013 angedauert zu haben, bei dem über 400 Menschen in Sichtweite der Küste ertranken. In der gewaltigen Seenotrettungsmission "Mare Nostrum" barg die italienische Marine seitdem über 150.000 Migranten und Flüchtlinge von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Seminar: "Aktuelle Fragen des Völkerrechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Über ein Jahr scheint die Bestürzung über das tragische Kentern von zwei Flüchtlingsbooten vor Lampedusa vom Oktober 2013 angedauert zu haben, bei dem über 400 Menschen in Sichtweite der Küste ertranken. In der gewaltigen Seenotrettungsmission "Mare Nostrum" barg die italienische Marine seitdem über 150.000 Migranten und Flüchtlinge von seeuntüchtigen Booten auf dem Mittelmeer und ließ damit eine Kehrtwende in dem bisherigen Umgang mit Flüchtlingsbooten auf dem Mittelmeer erahnen. Da die Mission aufgrund mangelnder Finanzierungsbereitschaft der europäischen Staaten zum Jahresende 2014 ausläuft, droht sich der Fokus nun wieder zurück auf die Durchführung von Abfang- und Rückkehrmaßnahmen zu verschieben. Die seit November 2014 gestartete Nachfolgemission "Triton" der EU-Grenzschutzagentur Frontex wird Seenotrettungseinsätze nur noch innerhalb europäischer Territorialgewässer durchführen und Kritikern zufolge schwerpunktmäßig Grenzschutz auf hoher See betreiben. Dass die italienische Praxis der Rückführung abgefangener Flüchtlinge nach Libyen in 2009 essentielle Garantien der EMRK verletzte, stellte der EGMR in Hirsi and Jaama v. Italy eindrücklich fest. Ob die europäischen Staaten auch bei zukünftig zu erwartenden Grenzschutzmaßnahmen der Bindung an die EMRK unterliegen oder in einem weitgehend menschenrechtsfreien Raum handeln, hängt maßgeblich ab von der Reichweite der extraterritorialen Geltung der EMRK und deren Bedeutung für die offshore migration control.