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Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Beschäftigungskontext auseinander. Mithin stellt sie ein Thema auf den Prüfstand, das neben verfassungsrechtlichen Aspekten wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch spezifisch arbeitsrechtliche Aspekte, wie die Auswirkungen des typischen Über- und Unterordnungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Freiwilligkeit der Einwilligung, umfasst. Diese Arbeit verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen sollen die Voraussetzungen einer…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Beschäftigungskontext auseinander. Mithin stellt sie ein Thema auf den Prüfstand, das neben verfassungsrechtlichen Aspekten wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch spezifisch arbeitsrechtliche Aspekte, wie die Auswirkungen des typischen Über- und Unterordnungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Freiwilligkeit der Einwilligung, umfasst. Diese Arbeit verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen sollen die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung aus der Verfassung herausgearbeitet werden. Überdies soll diese Arbeit zur nationalen Diskussion um die Bedeutung der Einwilligungserklärung im Beschäftigtenkontext beitragen, indem sie Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung der Wirksamkeitserfordernisse beseitigt. Ein Bereich, in dem Einwilligungen im Beschäftigungsverhältnis relevant werden können, ist der Einsatz von in dieHaut implantierten Mikrochips, beispielsweise zum Öffnen von Türen, zur Zeiterfassung sowie zum Bezahlen in der Kantine. Anhand dieser drei Beispiele wird die Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis exemplifiziert.
Autorenporträt
Nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie dem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf ist Inka Knappertsbusch seit Dezember 2016 als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht tätig. Im Frühjahr 2018 schloss die Verfasserin ein berufsbegleitendes LL.M.-Studium mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ab. Im Anschluss verfasste sie berufsbegleitend ihre Dissertation, welche sie schließlich im Dezember 2021 mit der Verteidigung beendete.