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In vielen Sachversicherungen, wie etwa in der Gebäudeversicherung, sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung einen konkludenten Regressverzicht zu Gunsten eines haftpflichtigen Dritten, etwa des Mieters, wenn der Dritte den Schaden nur leichtfahrlässig verursacht hat. Da die Abgrenzung der leichten von der groben Fahrlässigkeit in der Praxis Schwierigkeiten bereitet, initiierten die Sach- und Haftpflichtversicherer im Jahre 2009 das Teilungsabkommen-Mieterregress, das die Regressabwicklung unter Ausschaltung des Dritten erleichtern sollte. Der Autor beleuchtet die Regressabwicklung in der…mehr

Produktbeschreibung
In vielen Sachversicherungen, wie etwa in der Gebäudeversicherung, sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung einen konkludenten Regressverzicht zu Gunsten eines haftpflichtigen Dritten, etwa des Mieters, wenn der Dritte den Schaden nur leichtfahrlässig verursacht hat. Da die Abgrenzung der leichten von der groben Fahrlässigkeit in der Praxis Schwierigkeiten bereitet, initiierten die Sach- und Haftpflichtversicherer im Jahre 2009 das Teilungsabkommen-Mieterregress, das die Regressabwicklung unter Ausschaltung des Dritten erleichtern sollte. Der Autor beleuchtet die Regressabwicklung in der Gebäudeversicherung nach den geänderten Rahmenbedingungen. Er entwickelt anhand von Beispielen aus Rechtsprechung und Literatur und basierend auf der Gesetzessystematik geeignete Rechtsprinzipien, die die Regressabwicklung erleichtern sollen. Das Buch untersucht dabei zentrale Themen des Versicherungsvertragsrechts, wie den Mieterregress, die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, den Quotenanspruch sowie den Regressverzicht.
Autorenporträt
Ioannis Bonis studierte Rechtswissenschaften an der Demokrit-Universität Thrakien (Griechenland) und absolvierte die Masterstudiengänge für Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und für Deutsches Recht (LL.M) an der Universität Mannheim. Er wurde an der Philipps-Universität Marburg promoviert und ist in Griechenland sowie in Deutschland als Rechtsanwalt tätig.