Die Frage nach der Zulässigkeit diplomatischen Asyls, also der Frage, ob eine Botschaft Asyl gewähren darf, steht im Spannungsverhältnis des Schutzes der verfolgten Individuen und der völkerrechtlichen Prinzipien der Achtung der Territorialhoheit des Empfangsstaates und des Interventionsverbotes. Nach einer ausführlichen Erarbeitung des Völkergewohnheits- und -vertragsrechts, wird eine Rechtfertigung des diplomatischen Asyls im Rahmen der allgemeinen Rechtfertigungsinstitute untersucht. Anschließend beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob die Eingehung einer menschenrechtlichen Verpflichtung zu einer Gestattung der Gewährung diplomatischen Asyls führt.
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