Die Arbeit untersucht, ob das System der staatlichen Mindestpreisfestsetzung, verbunden mit einem Abnahmezwang für die privaten Netzbetreiber und Stromversorgungsunternehmen zugunsten der Erzeuger erneuerbarer Energien, mit WTO/GATT-Recht übereinstimmt, wobei der Schwerpunkt auf der Prüfung der Subventionsvorschriften liegt. Da sich die gesetzlichen Preisstützungssysteme im Einzelnen voneinander unterscheiden, wird hier nur die Kernstruktur des Preismodells, das allen Regelungsinstrumenten in den einzelnen Staaten zugrunde liegt und gemeinsam ist, auf Vereinbarkeit mit WTO/GATT-Recht überprüft.…mehr
Die Arbeit untersucht, ob das System der staatlichen Mindestpreisfestsetzung, verbunden mit einem Abnahmezwang für die privaten Netzbetreiber und Stromversorgungsunternehmen zugunsten der Erzeuger erneuerbarer Energien, mit WTO/GATT-Recht übereinstimmt, wobei der Schwerpunkt auf der Prüfung der Subventionsvorschriften liegt. Da sich die gesetzlichen Preisstützungssysteme im Einzelnen voneinander unterscheiden, wird hier nur die Kernstruktur des Preismodells, das allen Regelungsinstrumenten in den einzelnen Staaten zugrunde liegt und gemeinsam ist, auf Vereinbarkeit mit WTO/GATT-Recht überprüft.
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Autorenporträt
Der Autor: Ivan Zlatanov wurde 1980 in Varna (Bulgarien) geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg promovierte er mit dieser Arbeit und absolvierte einen Master of Laws Studiengang an der University of London. Im Anschluss nahm er das Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main auf.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Vorliegen einer Subvention, Art. 1 - Finanzielle Beihilfe - Einkommens- oder Preisstützungen nach Art. XVI GATT - Vorteil, Art. 1.1 - Verbotene Subvention i.S.d. Art. 3 - Anfechtbare Subvention i.S.d. Art. 2 i.V.m. Teil III ASCM - Spezifität des Preismodels - Verletzung des "Most Favoured Nation Principle" und des "National Treatment Principle" - Ernsthafte Schädigung der Interessen eines anderen Mitglieds.
Aus dem Inhalt : Vorliegen einer Subvention, Art. 1 - Finanzielle Beihilfe - Einkommens- oder Preisstützungen nach Art. XVI GATT - Vorteil, Art. 1.1 - Verbotene Subvention i.S.d. Art. 3 - Anfechtbare Subvention i.S.d. Art. 2 i.V.m. Teil III ASCM - Spezifität des Preismodels - Verletzung des "Most Favoured Nation Principle" und des "National Treatment Principle" - Ernsthafte Schädigung der Interessen eines anderen Mitglieds.
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