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Die Arbeit von Jörg Schoch unternimmt die Erforschung rechtlicher Aspekte der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Praktisches Forschungsobjekt ist dabei insbesondere die Bodenseeregion. Anhand der tatsächlichen Kooperationsformen wird dargestellt, auf welchem staats- und völkerrechtlichen Hintergrund die gemeinsamen Probleme angepackt werden. Die Arbeit zielt in zwei verschiedene Richtungen: Auf der übergeordneten Ebene klärt sie ab, wie die bestehende Zusammenarbeit rechtlich zu bewerten ist. Sind die Vereinbarungen solche des Völkerrechts, der nationalen Rechte oder Teil einer…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit von Jörg Schoch unternimmt die Erforschung rechtlicher Aspekte der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Praktisches Forschungsobjekt ist dabei insbesondere die Bodenseeregion. Anhand der tatsächlichen Kooperationsformen wird dargestellt, auf welchem staats- und völkerrechtlichen Hintergrund die gemeinsamen Probleme angepackt werden. Die Arbeit zielt in zwei verschiedene Richtungen: Auf der übergeordneten Ebene klärt sie ab, wie die bestehende Zusammenarbeit rechtlich zu bewerten ist. Sind die Vereinbarungen solche des Völkerrechts, der nationalen Rechte oder Teil einer Ordnung sui generis? Liegen Staatsverträge oder (z.B. betreffend ARGE ALP und IBK) internationale Organisationen im Rechtssinne vor, hat man es mit sogenannten "Non-governmental Organizations" zu tun oder kann man gar von einer besonderen Organisationsart (sogenannten soft institutions ) sprechen? Welche Rechtswirkungen hat die Zusammenarbeit schon gezeitigt? Aus Sicht der Schweizer Kantone wird sodann dargestellt, welche innerkantonalen Voraussetzungen für das Tätigwerden zu fordern sind und welche Rechtsprobleme durch grenzübergreifende Aktivitäten entstehen können.
Autorenporträt
Der Autor: Jörg Schoch wurde 1963 in Herisau geboren. Von 1982 bis 1991 Studium der Rechte in Bern und London, Fürsprecher seit 1990, Master of Laws, LL.M. seit 1991, Dr. iur. seit 1996. Er ist heute als Rechtsanwalt in St. Gallen tätig.