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Jörn Grotjahn befasst sich mit der Frage, welche Kriterien eine politische Vereinigung erfüllen muss, um als Partei im Sinne des Art. 21 GG angesehen zu werden. Der Autor greift dabei den Befund auf, dass politischen Parteien durch das Grundgesetz ein besonderer Schutz gewährt wird (»Parteienprivileg«), der Verfassungstext selbst aber kaum Kriterien bereithält, um eine Partei als solche eindeutig zu qualifizieren. Um den verfassungsrechtlichen Parteibegriff näher zu bestimmen, zeichnet die Arbeit die Entwicklungsgeschichte politischer Organisationen sowie des zeitgenössischen rechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Jörn Grotjahn befasst sich mit der Frage, welche Kriterien eine politische Vereinigung erfüllen muss, um als Partei im Sinne des Art. 21 GG angesehen zu werden. Der Autor greift dabei den Befund auf, dass politischen Parteien durch das Grundgesetz ein besonderer Schutz gewährt wird (»Parteienprivileg«), der Verfassungstext selbst aber kaum Kriterien bereithält, um eine Partei als solche eindeutig zu qualifizieren. Um den verfassungsrechtlichen Parteibegriff näher zu bestimmen, zeichnet die Arbeit die Entwicklungsgeschichte politischer Organisationen sowie des zeitgenössischen rechtlichen Rahmens im 19. und 20. Jahrhundert nach. Dem zugrunde liegt die Annahme, dass der Verfassungsbegriff »Partei«, wie er im Jahr 1949 im Grundgesetz kodifiziert worden ist, nichts Anderes beinhalten kann als das seinerzeit bestehende Bild und Verständnis von politischen Parteien. Im Ergebnis kommt der Autor zwar zu einem weiten Parteibegriff, der aber hinsichtlich des grundgesetzlichen Schutzes durch das Kriterium der Aussicht auf Wahlerfolg eingegrenzt werden muss.
Autorenporträt
Jörn Grotjahn studierte Geschichte, Politikwissenschaft und Germanistik an den Universitäten Göttingen und Oxford (M.St. in Modern History) sowie Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Während Studium und Referendariat war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Bundestag tätig. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Kammergericht. Seit 2014 ist Jörn Grotjahn als Rechtsanwalt in Berlin tätig, 2018 wurde er Partner seiner Sozietät. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und berät zu sozial-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragen des Arzneimittelmarktes.