Die Untersuchung geht der Frage nach, ob die Macht oder Schwäche eines handelnden oder betroffenen Wettbewerbers von Bedeutung ist für die Anwendung des 1 UWG. Die Beantwortung dieser Frage ist insbesondere abhängig vom Schutzzweck des 1 UWG, dem Verhältnis von UWG und GWB, dem Verständnis vom Leistungswettbewerb und der Bedeutung des Mittelstandsschutzes im UWG. Relevant wird die Lösung für die Fallgruppen der Vernichtungsunterbietung, der sogenannten marktbezogenen Unlauterkeit (z.B. Verschenken von Ware, Verkauf unter Einstandspreis), der Wertreklame mit Nebenleistungen und des Anzapfens.