Von Revenge Porn, Deepfakes oder Clickbaits über Medienkampagnen, Datenschutzverletzungen und Werbung mit bekannten Persönlichkeiten bis hin zu verstorbenen Sängern, die als künstliche Avatare ausverkaufte Konzerte geben - mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten lassen sich hohe Gewinne erzielen.
Das Werk betrachtet das Bereicherungsrecht erstmals aus einer persönlichkeitsrechtlichen Perspektive und widmet sich dabei auch allgemeinen Fragen der Auslegung des § 1041 ABGB, insbesondere was die Behandlung des unredlichen Verwenders betrifft:
(vererblicher) Anspruch auf angemessenes Entgelt bei jeder Verwendung von Persönlichkeitsrechten;Herausgabe des gesamten in Geld messbaren Gewinns bei Unredlichkeit;Ermittlung der Höhe der Bereicherung über Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung in Anlehnung an immaterialgüterrechtliche Grundsätze.
Das Werk betrachtet das Bereicherungsrecht erstmals aus einer persönlichkeitsrechtlichen Perspektive und widmet sich dabei auch allgemeinen Fragen der Auslegung des § 1041 ABGB, insbesondere was die Behandlung des unredlichen Verwenders betrifft:
(vererblicher) Anspruch auf angemessenes Entgelt bei jeder Verwendung von Persönlichkeitsrechten;Herausgabe des gesamten in Geld messbaren Gewinns bei Unredlichkeit;Ermittlung der Höhe der Bereicherung über Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung in Anlehnung an immaterialgüterrechtliche Grundsätze.