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Die Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland ins Ausland ist inzwischen ein alltäglicher Vorgang. Nicht abschließend geklärt ist jedoch die rechtliche Behandlung eines entsandten Arbeitnehmers während seines Auslandsaufenthalts. Sowohl im Arbeits- als auch im Sozialrecht wird seit Beginn dieses Jahrhunderts zur Bestimmung, ob der im Ausland tätige Arbeitnehmer sich auf die Normen des deutschen Rechts berufen kann, auf die Rechtsfigur der Ausstrahlung zurückgegriffen. Trotz eines gemeinsamen Kerns hat sich das Institut der Ausstrahlung im Arbeitsrecht und im Sozialrecht unterschiedlich…mehr

Produktbeschreibung
Die Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland ins Ausland ist inzwischen ein alltäglicher Vorgang. Nicht abschließend geklärt ist jedoch die rechtliche Behandlung eines entsandten Arbeitnehmers während seines Auslandsaufenthalts. Sowohl im Arbeits- als auch im Sozialrecht wird seit Beginn dieses Jahrhunderts zur Bestimmung, ob der im Ausland tätige Arbeitnehmer sich auf die Normen des deutschen Rechts berufen kann, auf die Rechtsfigur der Ausstrahlung zurückgegriffen. Trotz eines gemeinsamen Kerns hat sich das Institut der Ausstrahlung im Arbeitsrecht und im Sozialrecht unterschiedlich entwickelt und wurde in unterschiedlicher Weise in verschiedenen Normen des Arbeitsrechts und des Sozialrechts niedergelegt. Zusätzlich hat die Rechtsprechung des BAG und des BSG das Rechtsinstitut in nicht normierten Bereichen aufgegriffen und weiterentwickelt.

Jochen Laufersweiler untersucht die historische Entwicklung und die gegenwärtige Rechtslage. Mittelpunkt der Untersuchung bildendie Normen der Art. 14 EWG-VO 1408/71, § 4 SGB IV, Art. 30 EGBGB sowie die Grundsätze der Rechtsprechung zur Ausstrahlung im Betriebsverfassungsrecht. Die einzelnen Gebiete, bei denen bisher eine Ausstrahlung anerkannt wurde, werden ausführlich dargestellt und untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten des Arbeits- und des Sozialrechts und die Bedeutung sogenannter Rumpfarbeitsverhältnisse gerichtet. In Teilbereichen weist der Autor auf Fehlentwicklungen hin, die nicht in Einklang mit der ursprünglichen Dogmatik der Ausstrahlung und der Praxis der Entsendungen stehen. In anderen Bereichen, zum Beispiel der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wird aufgezeigt, daß eine einheitliche Behandlung von Auslandssachverhalten im Arbeitsrecht und im Sozialrecht ohne Not aufgegeben wurde.