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Im Februar 1896 kam es in Berlin zum sogenannten Konfektionsstreik. Ein Vorfall, der eine breitere Öffentlichkeit für die Bedingungen der Arbeiter und Arbeiterinnen der Bekleidungsindustrie sensibilisierte. So beschreibt es zumindest Johannes Feig im Vorwort seiner Studie »Hausgewerbe und Fabrikbetrieb in der Berliner Wäsche-Industrie«, die nur wenige Wochen später erschien und an die neu gewonnene Aufmerksamkeit anzuknüpfen versucht: Während sich Feig im ersten Teil seiner Arbeit mit der Produktion und dem Markt der Wäscheindustrie beschäftigt, konzentriert er sich in der zweiten Hälfte ganz…mehr

Produktbeschreibung
Im Februar 1896 kam es in Berlin zum sogenannten Konfektionsstreik. Ein Vorfall, der eine breitere Öffentlichkeit für die Bedingungen der Arbeiter und Arbeiterinnen der Bekleidungsindustrie sensibilisierte. So beschreibt es zumindest Johannes Feig im Vorwort seiner Studie »Hausgewerbe und Fabrikbetrieb in der Berliner Wäsche-Industrie«, die nur wenige Wochen später erschien und an die neu gewonnene Aufmerksamkeit anzuknüpfen versucht: Während sich Feig im ersten Teil seiner Arbeit mit der Produktion und dem Markt der Wäscheindustrie beschäftigt, konzentriert er sich in der zweiten Hälfte ganz auf die Arbeitsbedingungen und die sozialen Verhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Zusammenhänge zwischen deren Lage und der technischen wie wirtschaftlichen Entwicklung der Industrie.
Autorenporträt
»Arbeitsrechtler, * 14.2.1873 Berlin, ¿ 31.1.1936 Berlin, (lutherisch) Nach Studium der Rechts- und Staatswissenschaften leitete F. zunächst das Düsseldorfer Statistische Amt (ab 1901), sodann arbeitete er, zuletzt als Geheimer Regierungsrat, im Statistischen Reichsamt. Ab 1918 war er als Vortragender Rat im Reichswirtschaftsamt, ab 1920 als Ministerialrat und Ministerialdirigent im Reichsarbeitsministerium tätig. 1924¿28 oblag ihm die Vertretung der Deutschen Regierung im Internationalen Arbeitsamt Genf. F. wurde vorzeitig (1935) aus rassischen Gründen pensioniert. Er kann, zusammen mit seinem Abteilungsleiter, Ministerialdirektor Friedrich Sitzler, als einer der hervorragenden Gestalter des deutschen kollektiven Arbeitsrechtes bezeichnet werden. Was Hugo Sinzheimer, K. Flesch und H. Potthoff in den Jahrzehnten vor und nach dem 1. Weltkrieg theoretisch erarbeitet hatten, wurde von Sitzler und F. in die Praxis des Arbeitsrechts der Weimarer Republik eingebracht. Dabei erwies sich F. insbesondere als Vertreter des humanen, sozial-liberalen Denkens seiner Lehrer Lujo Brentano und M. Sering. Bei F. war dieses stark christlich geprägt. Die von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwürfe, unter denen insbesondere das Betriebsrätegesetz zu nennen ist, sowie die Vorarbeiten im Rahmen des damaligen Arbeitsrechtsausschusses beim Reichsarbeitsministerium atmen einen Geist, der sich am besten mit einigen Sätzen aus seiner Dissertation charakterisieren läßt. Diese Dissertation untersuchte nüchtern, aber ersichtlich mit starkem menschlichem Mitgefühl die Lage im Hausgewerbe in der Berliner Wäscheindustrie. F. kommt schließlich (1896) zur Vermutung, daß die bevorstehende Einführung von Sozialversicherung und Arbeitsschutz für das Hausgewerbe dieses in den Fabrikbetrieb drängen werde, so daß ¿hier, wie so oft, die sociale Reform die Ursache eines technischen Fortschrittes wird¿. Da eine solche Entwicklung jedoch längere Zeit benötige, ist sein Resumé: ¿Rechne man darum mit dem Gegebenen und lege die Hand an, wo die Schäden sich zeigen, ohne zu verzweifeln, weil nicht mit einem Schlage alle Forderungen zu verwirklichen sind¿. Ausgeprägte Menschlichkeit mit dem Ziele sozialen Fortschrittes, verwiesen auf die gegebene ökonomisch-politische Lage: diese sozial-liberale Einstellung ist charakteristisch für F. als sozialpolitischen Mittler zwischen Vergangenheit und Zukunft seiner Zeit.« Preller, Ludwig, in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 55