Während die Stiftung der Theorie nach ewig existent sein kann, gilt dies für den Stifter nicht. Er kann aber einen Testamentsvollstrecker einsetzen, um die Verwirklichung des Stifterwillens durch "seine" Stiftung postmortal zu beeinflussen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Aufgaben der Stifter einem Testamentsvollstrecker insoweit übertragen kann. Dies betrifft naturgemäß vor allem die Stiftung von Todes wegen, kann aber auch bei der zu Lebzeiten errichteten Stiftung Bedeutung erlangen, insbesondere wenn der Stifter vor der Anerkennung stirbt. Untersucht werden sowohl die Frage, inwieweit der Testamentsvollstrecker - etwa durch die Ergänzung des Stiftungsgeschäfts - zur Entstehung der Stiftung beitragen kann, als auch die Rolle des Testamentsvollstreckers im Leben der bereits anerkannten Stiftung.