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Während die Stiftung der Theorie nach ewig existent sein kann, gilt dies für den Stifter nicht. Er kann aber einen Testamentsvollstrecker einsetzen, um die Verwirklichung des Stifterwillens durch "seine" Stiftung postmortal zu beeinflussen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Aufgaben der Stifter einem Testamentsvollstrecker insoweit übertragen kann. Dies betrifft naturgemäß vor allem die Stiftung von Todes wegen, kann aber auch bei der zu Lebzeiten errichteten Stiftung Bedeutung erlangen, insbesondere wenn der Stifter vor der Anerkennung stirbt. Untersucht werden sowohl die…mehr

Produktbeschreibung
Während die Stiftung der Theorie nach ewig existent sein kann, gilt dies für den Stifter nicht. Er kann aber einen Testamentsvollstrecker einsetzen, um die Verwirklichung des Stifterwillens durch "seine" Stiftung postmortal zu beeinflussen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Aufgaben der Stifter einem Testamentsvollstrecker insoweit übertragen kann. Dies betrifft naturgemäß vor allem die Stiftung von Todes wegen, kann aber auch bei der zu Lebzeiten errichteten Stiftung Bedeutung erlangen, insbesondere wenn der Stifter vor der Anerkennung stirbt. Untersucht werden sowohl die Frage, inwieweit der Testamentsvollstrecker - etwa durch die Ergänzung des Stiftungsgeschäfts - zur Entstehung der Stiftung beitragen kann, als auch die Rolle des Testamentsvollstreckers im Leben der bereits anerkannten Stiftung.
Autorenporträt
Der Autor: Jonas Arnhold wurde 1981 in Münster geboren. Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium in Münster war er von 2006 bis 2008 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht in Bochum tätig. Seit 2008 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum.