Jonas Fritsch unterzieht die einschlägigen Kollisionsnormen zur Geschäftsführung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO, der die autonome deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdrangt hat. Sowohl der Anknüpfungsgegenstand als auch die Anknüpfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verhaltnis des GoA-Statuts zu anderen Anknüpfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut, wenn etwa die Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit GoA-Ansprüchen konkurrierenden deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt, wie Ansprüche aus auftragsloser Geschaftsführung im internationalen Zustandigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der Diskussion oftmals angeführten international-privatrechtlichen Interessen für die Bildung und Auslegung von Kollisionsnormen kritisch geprüft.