Aus Sicht des Rechtsstaatsprinzips und des Persönlichkeitsschutzes durch Datenschutz sollten Ermächtigungsnormen zur Erhebung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung auch unter heutigen informationstechnischen Gegebenheiten nach den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig ausgestaltet werden. In den letzten mehr als 20 Jahren reagieren Deutschland und Südkorea durch ständige Gesetzesnovellierungen angemessen auf Fortschritte der IT. Aber die Entwicklung bewegt sich zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Zur Verwirklichung der…mehr
Aus Sicht des Rechtsstaatsprinzips und des Persönlichkeitsschutzes durch Datenschutz sollten Ermächtigungsnormen zur Erhebung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung auch unter heutigen informationstechnischen Gegebenheiten nach den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig ausgestaltet werden. In den letzten mehr als 20 Jahren reagieren Deutschland und Südkorea durch ständige Gesetzesnovellierungen angemessen auf Fortschritte der IT. Aber die Entwicklung bewegt sich zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Zur Verwirklichung der funktionstüchtigen Strafrechtspflege sind neue Ermittlungsmaßnahmen parallel zur Veränderung der Realität positiv aufzunehmen, dabei zugleich aber auch entsprechende Verfahrenskontrollen zur Verhinderung übermäßiger Persönlichkeitsverletzung oder des Eingriffs in den Kernbereich sicherzustellen.
Joongwook Park studierte von 1996 bis 2001 an der juristischen Fakultät der Dongguk Universität in Seoul Rechtswissenschaften und erwarb das Bachelor-Diplom. Dort absolvierte er 2004 LL.M.-Studium zum Strafrecht. Von Frühjahr 2004 bis Sommer 2007 diente er als Offizier in der Marine der Republik Korea (ROKN) und daran anschließend arbeitete bis Ende 2009 zwei Jahre lang als Forschungsassistent am Law Research Institute der Nationaluniversität Seoul (SNU). Die Promotion erfolgte 2022 unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Schünemann an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2022 arbeitet er als Dozent an der Wonkwang Universität in Iksan.
Inhaltsangabe
1. Vorbemerkung Ausgangspunkte - Forschungsziel und Gang der Untersuchung 2. Fortschritt der Informationstechnik, Rechtsstaatsprinzip und maßgebliche Grundrechte Fortschritt der Informationstechnik und Rechtsstaatsprinzip - Maßgebliche Grundrechte - Verfassungsrechtlicher Datenschutz und strafverfahrensrechtliches Prinzip des Ausschlusses von illegal erlangten Beweisen in Südkorea 3. Heimliche Zwangsmaßnahmen Heimliche Ermittlungen und Zwangsmaßnahmen - Ermächtigungsgrundlagen für »zwangsmäßige bzw. heimliche Ermittlungsmaßnahmen« im 8. Abschnitt des Ersten Buches der StPO - Ermächtigungsgrundlagen für heimlichen Zugriff auf die auf dem Server des Dienstanbieters gespeicherten Daten - Ermächtigungsgrundlagen für heimliche Ermittlungsmaßnahmen in Südkorea 4. Anwendungsbereich und Verfahrensgarantien allgemeiner Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung Vorrede - Abgrenzung nach dem Gebot der Normenbestimmtheit und -klarheit - Verfahrensrechtliche Kontrolle nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Anwendungsbereich und Verfahrenskontrolle der allgemeinen Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung in der K-StPO 5. Schlussbemerkung Literatur- und Stichwortverzeichnis
1. Vorbemerkung Ausgangspunkte - Forschungsziel und Gang der Untersuchung 2. Fortschritt der Informationstechnik, Rechtsstaatsprinzip und maßgebliche Grundrechte Fortschritt der Informationstechnik und Rechtsstaatsprinzip - Maßgebliche Grundrechte - Verfassungsrechtlicher Datenschutz und strafverfahrensrechtliches Prinzip des Ausschlusses von illegal erlangten Beweisen in Südkorea 3. Heimliche Zwangsmaßnahmen Heimliche Ermittlungen und Zwangsmaßnahmen - Ermächtigungsgrundlagen für »zwangsmäßige bzw. heimliche Ermittlungsmaßnahmen« im 8. Abschnitt des Ersten Buches der StPO - Ermächtigungsgrundlagen für heimlichen Zugriff auf die auf dem Server des Dienstanbieters gespeicherten Daten - Ermächtigungsgrundlagen für heimliche Ermittlungsmaßnahmen in Südkorea 4. Anwendungsbereich und Verfahrensgarantien allgemeiner Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung Vorrede - Abgrenzung nach dem Gebot der Normenbestimmtheit und -klarheit - Verfahrensrechtliche Kontrolle nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Anwendungsbereich und Verfahrenskontrolle der allgemeinen Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung in der K-StPO 5. Schlussbemerkung Literatur- und Stichwortverzeichnis
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