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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Umfangreiche Expertise zu der Umsetzung von Hartz IV: "SGB II" zu "Arbeitsleitfäden für Arbeitsvermittler"-zu "Empirie aus der Ist-Vermittlungssituation". Ergänzt durch Statistiken und aktuelle Reaktionen demokratischer Institutionen (Bundesrechnungshof, aktueller Rechtssprechung). Keine Werbung sondern echte Resonanz: Für die HA wurde intensive Fakten- und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Kassel (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Umfangreiche Expertise zu der Umsetzung von Hartz IV: "SGB II" zu "Arbeitsleitfäden für Arbeitsvermittler"-zu "Empirie aus der Ist-Vermittlungssituation". Ergänzt durch Statistiken und aktuelle Reaktionen demokratischer Institutionen (Bundesrechnungshof, aktueller Rechtssprechung). Keine Werbung sondern echte Resonanz: Für die HA wurde intensive Fakten- und Recherchearbeit betrieben. Der Dozent bewertete die Hausarbeit als beachtlich, was Umfang und Inhalt angeht und verwies lediglich auf die stellenweise nicht absolut trennscharfe Verwendung der Begrifflichkeiten. Note: 1,3. , Abstract: In meiner wissenschaftlichen Hausarbeit möchte ich die Praxis der Arbeitsmarktintegration untersuchen.Die rot-grüne Koalition hat die Ziele der Reform, inhaltlich zusammengefasst, in etwa so angepriesen: Armutsvermeidung durch Vereinfachung des Leistungsbezugs, Entstigmatisierung durch mehr Autonomie der Leistungsempfänger um die Dunkelziffer der Nicht- Inanspruchnahme zu verringern. Gleichzeitig sollte ein stärker aktivierender Ansatz den Anreiz zur Beschäftigung fördern, das breite Stichwort Zumutbarkeit im Sinne der Arbeitsannahme, ist zentral in diesen Überlegungen (vgl. Bäcker 2008: 21ff).Heute ist ALG II und Hartz IV gerade wegen Zumutbarkeit, Stigmatisierung, einer nicht gewahrten Menschenwürde (vgl. Bundesverfassungsgericht Februar 2010) in Verruf geraten. Die vermehrte Entstehung von Tafeln zeigt, dass Armutsverhältnisse konstant bleiben und der Fürsorge bedürfen, wobei der Staat sich tendenziell zurückhält und Verantwortung delegiert, z.B. an die Kirche (vgl. ARD 2009). Dabei entsteht der Eindruck, dass hier Gesellschaftsverhältnisse konstatiert werden und die (berufliche) Partizipation der Hilfebedürftigen nicht primäres Ziel ist.Trotzdem gibt es politische, bzw. wirtschaftsliberale Kräfte, wie der (noch) hessische Ministerpräsident Koch, die heute von einer Perversion des Sozialstaatsgedanken sprechen (FAZ 2010) oder wie unser Vizekanzler Westerwelle, wenn er im Kontext von Hartz IV eine spätrömische Dekadenz unterstellt (Welt 2010) und damit ein Bild des faulen ALG II Bezieher nähren und die Hilfebedürftigen ein Stück weiter ins öffentliche Abseits rücken kann.Da das (Un-)Rechtssystem Hartz IV,dessen Konstruktion und Konsequenzen für SGB II Empfänger und Arbeitsmarkt schon vielfach im öffentlichen und fachlichen im Diskurs stehen, folgende Fragestellung: Ist die Umsetzung des SGB II konform zu seinen gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umgesetzt?Eine Analyse der Übersetzungsleistung Gesetz-Handlungsanleitung-Praxis anhand ausgewählter Instanzen.Gegenstand der Betrachtung ist die Vermittlungsebene des SGB II, also die Bundesagentur für Arbeit, die Optionskommunen oder Argen in Interaktion mit den SGB II Beziehern. Innerhalb dieses Kontextes wird die Vermittlungsleistung dreigliedrig kausal untersucht:1.Vorgaben des SGB II, z.B. die obligatorische Eingliederungsvereinbarung2.Theoretische Umsetzungsrichtlinien / Rechtsanwendung- und Interpretation des SGB II3. Praktische Umsetzung in der Interaktion anhand empirischer Belege.
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