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Mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 wurden wesentliche Änderungen im Bereich der Entgeltfortzahlung im Fall der Arbeitsunfähigkeit für Arbeiter gesetzlich verankert. Hervorzuheben ist insbesondere die Verlängerung der Entgeltfortzahlungsfristen sowie die Abschaffung des Erstattungsfonds.
Diese umfangreichen Änderungen machten eine Überarbeitung des Kommentars notwendig. Eingearbeitet wurden auch die neueste Judikatur und aktuelle Fragestellungen.
Wenngleich eine Annäherung der Ansprüche der dem EFZG unterliegenden Arbeitnehmer an die Ansprüche von Angestellten mit dem
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Produktbeschreibung
Mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 wurden wesentliche Änderungen im Bereich der Entgeltfortzahlung im Fall der Arbeitsunfähigkeit für Arbeiter gesetzlich verankert. Hervorzuheben ist insbesondere die Verlängerung der Entgeltfortzahlungsfristen sowie die Abschaffung des Erstattungsfonds.

Diese umfangreichen Änderungen machten eine Überarbeitung des Kommentars notwendig. Eingearbeitet wurden auch die neueste Judikatur und aktuelle Fragestellungen.

Wenngleich eine Annäherung der Ansprüche der dem EFZG unterliegenden Arbeitnehmer an die Ansprüche von Angestellten mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 erreicht wurde, ergeben sich dennoch nicht unwesentliche Unterschiede vor allem in der Berechnung der Entgeltfortzahlungsfristen und in Bereich der Entgeltfortzahlung im Fall eines Arbeitsunfalles. Eine eigenständige Kommentierung des EFZG ist daher nach wie vor notwendig.

Das rege Interesse an der Vorauflage hat gezeigt, dass die rechtswissenschaftliche Praxis Bedarf an einem detaillierten Arbeitsbehelf im Bereich der Entgeltfortzahlung im Fall der Arbeitsunfähigkeit hat. In diesem Sinn enthält der Kommentar des EFZG auch für andere, ähnlich lautende gesetzliche Regelungen, wie etwas dem Angestelltengesetz, wertvolle Hinweise und Ergänzungen.
Autorenporträt
Dr. Josef Cerny war vormals Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Mag. Thomas Kallab ist dort in der Rechtsberatung tätig.