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Unter dem Stichwort der Wiedergutmachung im Strafverfahren wird vornehmlich eine informelle Konfliktschlichtung zwischen Täter und Opfer einer Straftat diskutiert. Auf eine rechtliche Absicherung zivilrechlticher Ausgleichs- und Abwehransprüche ist das Strafprozeßrecht gerade vor Beginn der Hauptverhandlung nur wenig vorbereitet. J an Markus Schulte, Mitarbeiter am Institut für Sanktionenrecht und Kriminologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, untersucht, wie auf dem Boden des geltenden Rechts materielle Wiedergutmachungsleistungen des Täters an das Opfers im Laufe eines Strafverfahrens abgesichert werden können.…mehr

Produktbeschreibung
Unter dem Stichwort der Wiedergutmachung im Strafverfahren wird vornehmlich eine informelle Konfliktschlichtung zwischen Täter und Opfer einer Straftat diskutiert. Auf eine rechtliche Absicherung zivilrechlticher Ausgleichs- und Abwehransprüche ist das Strafprozeßrecht gerade vor Beginn der Hauptverhandlung nur wenig vorbereitet. J an Markus Schulte, Mitarbeiter am Institut für Sanktionenrecht und Kriminologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, untersucht, wie auf dem Boden des geltenden Rechts materielle Wiedergutmachungsleistungen des Täters an das Opfers im Laufe eines Strafverfahrens abgesichert werden können.