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Jan Bela Hermann lotet die verfassungsrechtlichen Grenzen der Relativität der (Rechts)begriffe im materiellen Strafrecht aus. Dabei steht das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG im Zentrum der Aufmerksamkeit. Im Anschluss an Ausführungen zu den maßgeblichen sprach- und rechtstheoretischen sowie verfassungsrechtlichen Grundlagen gelangt der Autor zu abstrakten Thesen, um im zweiten Teil der Arbeit konkrete Beispiele strafrechtlicher Begriffsrelativität in Form von bedeutungsdivergierenden Verwendungen und Auslegungen „zeichenkettenidentischer Begriffe“ auf ihre verfassungsrechtliche…mehr
Jan Bela Hermann lotet die verfassungsrechtlichen Grenzen der Relativität der (Rechts)begriffe im materiellen Strafrecht aus. Dabei steht das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG im Zentrum der Aufmerksamkeit. Im Anschluss an Ausführungen zu den maßgeblichen sprach- und rechtstheoretischen sowie verfassungsrechtlichen Grundlagen gelangt der Autor zu abstrakten Thesen, um im zweiten Teil der Arbeit konkrete Beispiele strafrechtlicher Begriffsrelativität in Form von bedeutungsdivergierenden Verwendungen und Auslegungen „zeichenkettenidentischer Begriffe“ auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Im Blickpunkt steht dabei beispielsweise die semantische Spaltung des Ausdrucks „gefährliches Werkzeug“, welche der Autor als verfassungswidrig einstuft.
Nach Abschluss eines Studium Generale am Leibniz Kolleg in Tübingen sowie Ablegung der juristischen Staatsexamina in Bayreuth und Bamberg promovierte der in Hamburg als Rechtsanwalt tätige Jan Bela Hermann mit der vorliegenden Arbeit an der Universität Bayreuth.
Inhaltsangabe
Sprachtheoretische/-philosophische Ausgangspositionen.- Vereinbarkeit von Verwendungen zeichenkettenidentischer Begriffe in unterschiedlicher Sinngebungsabsicht mit Art. 103 Abs. 2 GG.- Vereinbarkeit von divergierenden Auslegungen zeichenkettenidentischer Begriffe mit Art. 103 Abs. 2 GG.- Das „gefährliche Werkzeug“.
Sprachtheoretische/-philosophische Ausgangspositionen.- Vereinbarkeit von Verwendungen zeichenkettenidentischer Begriffe in unterschiedlicher Sinngebungsabsicht mit Art. 103 Abs. 2 GG.- Vereinbarkeit von divergierenden Auslegungen zeichenkettenidentischer Begriffe mit Art. 103 Abs. 2 GG.- Das "gefährliche Werkzeug".