Einstweilige Verfügungsverfahren, die zum Zwecke der gerichtlichen Untersagung von gewerkschaftlich organisierten Streiks eingeleitet werden, kommen in diesem Werk auf den Prüfstand. In der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Lokomotivführerstreik von 2007 vermehrt in die Trickkiste gegriffen worden, um den Ausgang arbeitskampfrechtlicher Eilverfahren in die jeweils gewünschte Richtung zu beeinflussen. Mittlerweile hat das Arbeitskampfrecht prozessuale Schlagseite erlitten. Der Autor geht der Frage nach, ob Arbeitsgerichtsgesetz und Zivilprozessordnung in Zeiten der neuen Arbeitskampfwirklichkeit überhaupt noch der Herbeiführung gesetzesmäßiger, richtiger und darüber hinaus auch gerechter Entscheidungen dienen.