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Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den §§ 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der §§ 280 I, III, 281 I 1, IV BGB…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den §§ 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der §§ 280 I, III, 281 I 1, IV BGB als maßgeblichen Parameter heranzuziehen. Dieser Anspruch erweist sich als eine alternative Form der Vertragserfüllung. Er ist anhand des vertraglichen Leistungsprogramms zu bemessen und soll dem Gläubiger ein kostenneutrales Ersatzgeschäft ermöglichen. Im Zentrum steht der Vergleich des vereinbarten Kaufpreises mit dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Ersatzverlangens.
Autorenporträt
Jan Gadinger studierte von Mai 2011 bis Juli 2016 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Schwerpunkt Grundlagen des Rechts. Hieran schloss sich bis Oktober 2018 das Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg an. Von August 2016 bis November 2021 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Hans-Dieter Spengler) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seine Dissertation entstand unter der Betreuung von Prof. Dr. Michael Grünberger. Im Februar 2023 wurde er an der Universität Bayreuth promoviert. Seit Ende 2021 steht er im Bayerischen Justizdienst.