109,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Jan Peter Teubel untersucht am Beispiel der Änderungen des Rücktrittsrechts durch die Schuldrechtsreform die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Nach einer Darstellung der maßgeblichen Kontrollvorschriften und ihrer Dogmatik behandelt er die Wiedereinführung eines Verschuldenserfordernisses und der Ablehnungsandrohung, wobei er Ersteres im Gegensatz zu Letzterem in AGB für grundsätzlich möglich hält. Sodann stellt er Möglichkeiten dar, dem Schwebezustand nach Ablauf der Nachfrist zu begegnen, und diskutiert, ob beim Eigentumsvorbehalt…mehr

Produktbeschreibung
Jan Peter Teubel untersucht am Beispiel der Änderungen des Rücktrittsrechts durch die Schuldrechtsreform die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Nach einer Darstellung der maßgeblichen Kontrollvorschriften und ihrer Dogmatik behandelt er die Wiedereinführung eines Verschuldenserfordernisses und der Ablehnungsandrohung, wobei er Ersteres im Gegensatz zu Letzterem in AGB für grundsätzlich möglich hält. Sodann stellt er Möglichkeiten dar, dem Schwebezustand nach Ablauf der Nachfrist zu begegnen, und diskutiert, ob beim Eigentumsvorbehalt wie im alten Recht ein Rücktrittsrecht ohne Fristsetzung oder ein einstweiliges Rücknahmerecht formularmäßig ausbedungen werden kann. Die Arbeit kommt dabei zu differenzierten Lösungen und präsentiert Klauselvorschläge. Die Untersuchung liefert auch einen Beitrag zur Diskussion um die Inhaltskontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Jan Peter Teubel studierte Rechtswissenschaft in Passau und Würzburg. Nach dem Ersten Staatsexamen war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Dort absolvierte er das Referendariat und trat anschließend in den Dienst der bayerischen Justiz.