Wie das Scheitern des NPD-Verbots im Jahr 2003 zeigte, sind die Anforderungen an ein Verfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG hoch. Alternativ zu einem Verbotsantrag wird daher immer wieder das sogenannte "politische Bekämpfen" diskutiert. Damit ist aber nicht nur die argumentative Auseinandersetzung mit extremistischen Inhalten gemeint. Vielmehr unternahmen und unternehmen Legislative und Exekutive erhebliche Anstrengungen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte extremistischer Parteien zu beschränken. Der Autor untersucht den Gewährleistungsumfang der grundgesetzlich geschützten Freiheit und Gleichheit nichtverbotener Parteien, um sodann die Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beschränkungsansätze zu prüfen.
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