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Die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist elementarer Bestandteil der deutschen Außenpolitik. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Geberstaaten hat Deutschland bisher kein Gesetz zur Regelung dieses Politikbereichs erlassen. Die Arbeit untersucht, ob und in welcher Form die deutsche EZ durch rechtliche Vorgaben angeleitet wird. Dabei wird das Entwicklungsrecht als ein Mehrebenensystem verstanden, das neben dem nationalen Recht auch das Europa- und Völkerrecht erfasst.
Daran anknüpfend wird geprüft, welche Vor- und Nachteile der Erlass eines Entwicklungsgesetzes im Vergleich zum
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Produktbeschreibung
Die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist elementarer Bestandteil der deutschen Außenpolitik. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Geberstaaten hat Deutschland bisher kein Gesetz zur Regelung dieses Politikbereichs erlassen. Die Arbeit untersucht, ob und in welcher Form die deutsche EZ durch rechtliche Vorgaben angeleitet wird. Dabei wird das Entwicklungsrecht als ein Mehrebenensystem verstanden, das neben dem nationalen Recht auch das Europa- und Völkerrecht erfasst.

Daran anknüpfend wird geprüft, welche Vor- und Nachteile der Erlass eines Entwicklungsgesetzes im Vergleich zum Status Quo des in Deutschland geltenden Entwicklungsrechts hätte. Zu diesem Zweck werden die Entwicklungsgesetze von zehn führenden Geberstaaten im Rahmen einer rechtsvergleichenden Untersuchung analysiert. Abschließend wird bestimmt unter welchen Voraussetzungen der Erlass eines deutschen Entwicklungsgesetzes anzustreben wäre.
Autorenporträt
Jan Stöhr studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Nach bestandenem 1. Staatsexamen promovierte er, gefördert durch ein Landesgraduiertenstipendium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, bei Professorin Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein. Seit 2021 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel.