Der Gesetzgeber hat im Jahre 1998 erhebliche Änderungen im Sozialgesetzbuch IV vorgenommen, um die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten in Deutschland zu verbessern. Die Volkswagen AG übernahm insoweit eine Vorreiterrolle und führte das "Zeit-Wertpapier" ein. Diesem Vorbild folgen seitdem viele Unternehmen und bieten ihren Arbeitnehmern ähnliche Arbeitszeitmodelle an. Die Arbeitnehmer erlangen die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zum Zwecke einer späteren Freistellung in ein Wertguthaben umzuwandeln. Diese Arbeit untersucht, in welcher Form und durch welche Parteien eine solche Anspruchsumwandlung zivil- und arbeitsrechtlich ausgestaltet werden kann. Einen Rahmen bilden dabei die Vorgaben des Sozialversicherungsrechts.